Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 177

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Zu guter Letzt steht der Punkt: „sich für Opfer von Verletzungen des Menschenrechts auf Religionsfreiheit einzusetzen“. Keine Frage, das BZÖ wird auch diesen Punkt un­terstützen.

Richtig ist, Frau Kollegin Weinzinger – das haben Sie ganz korrekt festgestellt –, dass es in Kärnten eine neue Bauordnung gibt. Ich kann Sie beruhigen: Diese Bauordnung ist für alle Bauten für alle anerkannten Religionen anzuwenden und wird keine Religion in ihrer Religionsausübung benachteiligen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Mag. Brigid Weinzinger.)

17.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Staatssekretär Dr. Winkler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.29.01

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz einen Beitrag zu diesem Thema leisten. Ich möchte mich zuerst sehr herzlich bedanken: Diese Entschließung ist eine wesent­liche und wichtige Unterstützung für die österreichische Außenpolitik. Wie Sie wissen, ist der Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für die Menschenrechte seit jeher ein ganz zentraler Punkt in der österreichischen Außenpolitik und wird das auch in Zukunft sein. Selbstverständlich ist es von Bedeutung, wenn auch das Hohe Haus, das Parla­ment sich hinter diese Bemühungen der Regierung stellt, denn es kann ja nicht nur die Regierung alleine sein, die für die Menschenrechte eintritt.

Eines der wesentlichen Grundprinzipien beim Eintreten für die Menschenrechte ist die Unteilbarkeit und die Universalität der Menschenrechte. Das ist für uns ein ganz beson­ders wichtiges Prinzip, denn es kann nicht so sein, dass ein Menschenrecht ein ande­res beeinträchtigt oder behindert. Selbstverständlich muss das gesamte Menschen­rechtsgebäude der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarates als Gesamtheit gesehen werden.

Religionsfreiheit ist ein ganz wesentliches Menschenrecht, steht im Zentrum dieser Bemühungen des Eintretens für die Menschenrechte, gerade in der letzten Zeit auch das Eintreten für die Rechte der Christen in aller Welt. Es ist zweifellos richtig und be­dauerlich und alarmierend, dass die Rechte der Christen in vielen Ländern einge­schränkt werden.

Selbstverständlich kann die Gewährung von Menschenrechten nicht daran geknüpft werden, dass andere Menschenrechte gewährt werden oder dass ein anderer Staat auch die Menschenrechte gewährt. Die Unteilbarkeit ist hier wirklich im Vordergrund.

Lassen Sie mich nur eines noch dazu sagen, wie die Methoden sind, die wir zum Schutz der Menschenrechte einsetzen: Da möchte ich ganz besonders betonen, dass selbstverständlich das Gewicht der Europäischen Union hier eingesetzt wird. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob sich ein Land alleine oder 27 Länder, ein wichtiger Block in der Weltpolitik für die Menschenrechte einsetzen. Es ist das Anliegen jeder Präsi­dentschaft im Namen der gesamten Europäischen Union über verschiedene Methoden: das geschieht in der stillen Diplomatie, das geschieht durch öffentliche Erklärungen, das geschieht durch Demarchen, das geschieht in Einzelfällen auch durch Übergabe von Listen.

Ich darf zum Abschluss noch daran erinnern, dass morgen, am 11. Juli 2008, die Kop­tische Gemeinschaft in Österreich zu einem Schweigemarsch aufgerufen hat. Wir un­terstützen das sehr, denn die Koptische Kirche kommt gerade in Ägypten in letzter Zeit zunehmend unter Druck. Ich glaube, es ist wichtig, dass man diese Sorge manifestiert


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