Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 180

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von Zwischenfällen, Auseinandersetzungen, Anschlägen aufgrund sehr oft religiös mo­tivierter Intoleranz. Sehr, sehr oft sind die Opfer Angehörige religiöser Minderheiten. Die Anwendung von Gewalt geschieht sehr oft auch unter staatlichen Deckmänteln und wird oft genug von autoritären, diktatorischen Regierungen geduldet, gefördert oder selbst angewandt. Opfer sind dabei weltweit gesehen quer durch alle Weltreligionen und Religionsgemeinschaften zu finden.

Menschenrechte müssen für alle gelten – unabhängig davon, welcher Religionsge­meinschaft jemand angehört, genauso wie für die Menschen ohne religiöses Bekennt­nis. Es kann kein Monopol einer einzelnen Religion auf Einhaltung der Menschen­rechte nur für ihre eigenen Angehörigen geben. Besonders zeigen das die Gescheh­nisse im Irak, wie sie uns täglich via Fernsehgerät ins Wohnzimmer geliefert werden und – wir haben es zuvor schon von Kollegin Hagenhofer gehört – mittlerweile eine Halbierung der Zahl der dort seit Jahrhunderten ansässigen christlichen Bevölkerung mit sich gebracht haben.

Auch in anderen Ländern sind Angehörige religiöser Minderheiten Repressionen aus­gesetzt. Ich denke zum Beispiel an die Bahá’i, eine religiösen Minderheit in Ägypten und im Iran, deren Mitgliedern, wenn sie sich an ihre Religion klammern beziehungs­weise zu ihrer Religion bekennen, öffentlich von Behörden Dokumente und Ausweise verweigert werden. Oder ich verweise auf die Situation in Sri Lanka, einen jahrzehnte­langen Bürgerkrieg zwischen Singhalesen und Tamilen mit sehr stark religiösem Hin­tergrund.

Dafür gäbe es, weltweit gesehen, sehr viele weitere Beispiele. Ich denke auch an eine besorgniserregende Entwicklung bei so manchen evangelikalen Gruppen in den Ver­einigten Staaten.

Die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung mögen, soweit es in ihren Mög­lichkeiten liegt, sich ständig für folgende drei Punkte einsetzen:

Erstens sind die Inhalte der EU-Grundrechtecharta verstärkt zur Leitlinie der EU-Politik zu machen; zweitens sind diese Fragen der Religionsfreiheit international auf allen Ebenen zu thematisieren und anzusprechen; und drittens soll man sich für die Opfer von Verletzungen des Menschenrechts auf Religionsfreiheit einzusetzen.

Ich bedanke mich bereits jetzt bei allen Kolleginnen und Kollegen für die einhellige Zu­stimmung zu diesem Entschließungsantrag trotz – wie die Debatte gezeigt hat – teil­weise weltanschaulich unterschiedlicher Zugänge. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte. (Abg. Großruck: Jetzt erfahren wir wieder einmal, wie es in Osttirol zugeht! – Abg. Mag. Darmann: Im Gailtal, heißt das!)

 


17.41.48

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Christenverfolgung und Sicherung der Religionsfreiheit: Es wurde schon gesagt, und jeder weiß auch, dass Österreich nicht nur in Europa, in der Europäische Union, sondern weltweit wirklich ein Vorbild beim Thema Religionsfreiheit ist. Wir wissen aber, dass es in vielen, vielen anderen Ländern nicht so der Fall ist, sondern dass die Christen in sehr vielen Ländern verfolgt werden und dass in mehreren Ländern das Christentum überhaupt verboten ist.

Ich möchte hier einen Bericht zitieren, und zwar aus „Die Presse“ vom 14. Mai 2008, geschrieben von dem wirklich anerkannten Herrn Hans Winkler: „Ein europäisches Tabu: Die weltweite Christenverfolgung“. „In der westlichen Öffentlichkeit ist das


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