Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 228

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Diese Leistungsanpassung soll auch für Versorgungsberechtigte nach dem Kriegsop­ferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz, Heeresversorgungsgesetz, Impfschaden­gesetz, Verbrechensopfergesetz und Bezieher von Leistungen nach dem Pensions­gesetz, Bundesbahn-Pensionsgesetzes, Vertragsbedienstetengesetz und Beamten­dienstrechtsgesetz erfolgen.

Zu den Ziffern 1, 2, 3, 4, 8, 9, 10, 11, 15, 16, 17 und 18 (§§ 607 und 737 Abs. 1 ASVG, 298 und 321 Abs. 1 GSVG sowie 287 und 311 Abs. 1 BSVG):

In der vergangenen Legislaturperiode wurden wesentliche Schritte in Richtung einer wirksamen, gerechten und fairen Sozialpolitik gesetzt und der abschlagsfreie Pensi­onsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung (der sog. „Hacklerregelung“) ermöglicht. Mit der vorgesehenen Verlängerung der abschlags­freien „Hacklerregelung“ bis zum Jahr 2013 wird jedoch keine dauerhafte Lösung für einen abschlagsfreien vorzeitigen Zugang für Langzeitversicherte gefunden. Gerade im Pensionssystem sind klare und verlässliche Regelungen für den Pensionszugang und die Pensionshöhe wichtig. Vorgeschlagen wird daher eine unbefristete Verlängerung der „Hacklerregelung“. Damit soll gewährleistet werden, dass besonders lang arbei­tende Menschen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, dauerhaft früher und ohne Abschläge in Pension gehen können.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächstem erteile ich Herrn Abge­ordnetem Schopf das Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.09.37

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Meine Herren Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede auf den Antrag, den Kollege Hofer zur The­matik der Schwerarbeiterproblematik eingebracht hat, und auf eine neue Regelung ein­gehen.

Kollege Hofer, ich habe diesen Antrag noch nicht gelesen, aber die Ausführungen, die du hier gemacht hast, kann ich durchaus zu 100 Prozent unterstützen. Ich werde auch, wenn dieser Antrag eben so formuliert ist, meine Zustimmung dazu geben. Das ist auch für uns Sozialdemokraten ein ganz wichtiges Thema. Und ich denke, wir werden hier dann gemeinsam diesen Antrag auch beschließen.

Meine Damen und Herren, mir ist auch wichtig, gerade als einem Gewerkschafter, auf das Thema Langzeitversichertenregelung, auf die sogenannte Hacklerregelung ein­zugehen, weil dieses Thema in vielen Unternehmungen tatsächlich immer wieder the­matisiert wird, immer wieder auf der Tagesordnung ist. Ich war sehr, sehr erleichtert, als vor einigen Monaten, konkret im Jänner, Bundeskanzler Gusenbauer mit Vizekanz­ler Molterer bereits eine grundsätzliche Vereinbarung getroffen hat, mit dem Ziel und mit dem Inhalt, dass diese Regelung bis zum Jahr 2013 verlängert wird.

Ich war aber nicht erfreut, als wir dann bei den Detailverhandlungen verspürt haben, dass die ÖVP letztendlich von dieser Verlängerung nichts wissen will, und als sie mit Zusatzmöglichkeiten versucht hat, eine Regelung zu schaffen – einige Vorredner haben es ja bereits erwähnt –, nämlich die sogenannte Pensionsautomatik. Mit dieser Automatik wollte man die Hacklerregelung koppeln.

Meine Damen und Herren, diese Pensionsautomatik – und das muss man einmal ganz deutlich aussprechen – könnte bedeuten, dass die Menschen in diesem Lande nicht nur bis 65, sondern noch länger arbeiten müssten. Diese Pensionsautomatik könnte


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