Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 130

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Aus­nahmebestimmung (Abg. Mag. Donnerbauer: Nicht sehr überzeugend!) von der Besuchspflicht der halbtägigen kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder mit Behinderungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Familien­ausschusses, seinen Bericht 1271 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

14.39.136. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1271/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienstgrenze bei Studierenden (1272 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1606/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Jugend-Pass (1273 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1133/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Regelung zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflege­eltern (1274 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen jetzt zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.40.27

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kinder sind unsere Zukunft, Kinder sind unser höchstes Gut, und für ihre Ausbildung haben wir zu sorgen. (Abg. Mag. Gaßner: Aber bitte nicht wieder so schimpfen wie vorher!) – Das sind wohl Sätze, die jeder von Ihnen hier unterstreichen und bestätigen kann. Aber wie ermöglichen wir es nun unseren Kindern, so gut wie möglich Bildung zu erwerben und ihre Zukunft zu gestalten?

Wir Freiheitlichen haben einen Antrag eingebracht, der speziell die Studierenden im Auge hat und auf sie abzielt. Es gab bis 2011 eine Zuverdienstgrenze von 9 000 €, ab 2011 wurde sie auf 10 000 € erhöht. Wer diesen Betrag dazuverdient, muss die Familienbeihilfe zur Gänze zurückzahlen. Unser Antrag geht weiter. Wir wollen die Zuverdienstgrenze auf 12 000 € anheben, wobei das 13. und 14. Gehalt nicht inkludiert sind, und verschiedene Sozialleistungen ebenso nicht, weil wir der Meinung sind, dass Studenten, die für ihr Studium etwas tun, für ihre Leistungen belohnt werden müssen


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