Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

recht für integrierte und unbescholtene Drittstaatsangehörige vorsieht, die sich seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet aufhalten.“

*****

Das ist nämlich der Inhalt der Petition der Gemeinde Aschach an der Steyr. Wenn wir das ernst nehmen, dann sollten wir mit diesem Anliegen mitgehen und diesem Ent­schließungsantrag zustimmen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stadler: Andreas Hofer als Integrationsfigur! – Abg. Strache: Der berühmte Italiener!)

Der zweite Entschließungsantrag betrifft die Petition, die gar von vier Parteien, nämlich von vier Abgeordneten aus vier unterschiedlichen Fraktionen, unterzeichnet und als Petition eingebracht wurde: „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“. Das ist ja bekannt­lich ein Anliegen und eine Petition, die von mehr als 120 000 Österreichern und Öster­reicherinnen unterzeichnet wurde.

Ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Korun, Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vier-Parteien-Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufge­fordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine Fremdenrechtsnovelle vorzulegen, die die Inschubhaftnahme von Kindern und Minderjährigen verbietet und ein humanitäres Bleiberecht für gut integrierte Familien vorsieht. Weiters wird die Bundesregierung, ins­be­sondere der Bundeskanzler aufgefordert, einen Entwurf zur Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern vorzulegen, damit die Kinderrechtskonvention uneingeschränkt in die Verfassung aufgenommen wird.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren von den Fraktionen SPÖ, ÖVP und BZÖ, wenn Sie das mit der Unterzeichnung der Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ ernst gemeint haben (Abg. Ing. Westenthaler: Unterstellen Sie mir nicht ...!), dann sollten Sie konsequenterweise den Inhalt dieser Petition auch hier mit beschließen, damit das umgesetzt werden kann. Sollte Ihre Unterschrift etwas wert sein, gehen wir davon aus, dass vor allem der zweite Entschließungsantrag heute im Nationalrat die Mehrheit finden wird. – Danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die soeben eingebrachten beiden Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Korun, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Petition „Eine rasche menschenrechtskonforme und humanitäre Reform des österreichischen Fremdenrechts“

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite