Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 88

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.43.16

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Ich sage es gleich zu Beginn: Wir werden dem vorliegenden Novellierungsentwurf zustimmen.

Ich sehe das etwas anders als Kollege Kickl, auch wenn er in dem einen Punkt recht hat und mit dem Verlangen auf getrennte Abstimmung, was diesen Abänderungsantrag betrifft, meines Erachtens schon auf einen wunden Punkt hinweist, wo ich die Regie­rungsparteien, die das als Initiativantrag eingebracht haben – Muchitsch, Wöginger –, dringend gebeten hätte – jetzt ist es zu spät! –, solche Sachen entweder im Ausschuss oder jedenfalls noch vor dem Plenum zu besprechen, denn solch einen Fehler kann man sich nicht oft erlauben. Dass man ausgerechnet – ich wiederhole damit das, was Kollege Kickl gesagt hat – die Rating-Agenturen als jene Instanz beiziehen will, die die Beurteilung der Staatsanleihen oder sonstigen Titel, die man da zur Finanzierung be­ziehungsweise zur Absicherung heranzieht, vornimmt, halte ich wirklich angesichts dessen, was wir in den letzten Tagen hier herinnen diskutiert haben, für ein Problem.

Ich weiß schon, dass die Bauarbeiter-Urlaubskasse vermutlich gar nicht auf die Idee kommt, in spekulative Staatsanleihen (Abg. Kickl: Dann brauchen sie es erst recht nicht!), wie griechische oder portugiesische Staatsanleihen, zu investieren, weil sie sich denkt, mit 30 Prozent können wir einiges herausholen, aber die Formulierung, die da im Abänderungsantrag vorgenommen wurde, macht nicht wirklich einen schlanken Fuß.

Ich glaube auch – und in diesem Sinne appelliere ich an den Herrn Bundesminister, dem, was Kollege Muchitsch vorgeschlagen hat und was Kollegin Fürntrath-Moretti ei­gentlich im Prinzip auch etwas untermauert hat, näherzutreten –, man muss dieses Ge­setz sehr rasch evaluieren. Und ich ersuche Sie dringend, Herr Bundesminister, das auch spätestens im Herbst zu machen. Ich glaube, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist und dass die Kontrollen unter Umständen nach den ersten Monaten, in denen sie ganz offensichtlich sehr intensiv geführt werden und wurden, etwas nachlassen können. Die Intensität, mit der man hier kontrollieren würde, wird im Baubereich sicher nicht über das Jahr hinweg aufrechtzuerhalten sein.

Es sind auch einige Regelungen enthalten, deren Einhaltung sehr kompliziert zu kon­trollieren ist – wir haben das schon das letzte Mal gehabt, diese komische Bestimmung im Lohn- und Sozialdumpinggesetz mit dem Grundlohn, es darf nur der Grundlohn kon­trolliert werden, et cetera. All das ist sehr anfällig dafür, dass sich Firmen da wunder­bare Schlupflöcher suchen und auch sofort auf entsprechende Mängel in der Verwal­tung, in der Kontrolle reagieren und versuchen, da ein Einfallstor zu finden.

Im Übrigen bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 1221 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordi­nationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspek­tionsgesetz 1994 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts (1300 d.B.), wird wie folgt abgeändert:

1. In Artikel 1 Ziffer 6 werden nach dem Wort „Arbeitgeber“ die Worte „sowie betriebs­nahen Personen oder Angehörigen im Sinne des § 25a Abs. 3 und 4“ eingefügt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite