Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 122

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Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Finanz­ausschusses, seinen Bericht 1322 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 1323 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.38.00 21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1206 d.B.): Verein­barung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Wei­terführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitäts­pakt 2011) (1324 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1211 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und So­zialbereich-Beihilfengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert werden (1325 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Linder zu Wort. – Bitte.

 


16.38.44

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Herr Staats­sekretär! Die Zustimmung des Gemeindebundes zu diesem Thema, zum Finanzaus­gleichsgesetz beziehungsweise zum Stabilitätspakt, ist in erster Linie unter dem Aspekt des Pflegefonds erfolgt. Ich glaube, wir haben heute auch eingehend erläutert, warum wir den Pflegefonds für problematisch halten und warum wir dem nicht zustimmen.

Gleichzeitig gibt es für uns aber auch einen Grund, warum wir der Verlängerung des Finanzausgleichs bis 2014 nicht zustimmen: weil wir der Meinung sind, dass es im Fi­nanzausgleichsgesetz sehr viele Ungerechtigkeiten und Unregelmäßigkeiten gegen­über den Gemeinden gibt, und wir deshalb nicht bereit sind, die Verlängerung mitzu­tragen.

Ein Bereich, den wir absolut kritisieren, ist die Förderung in der Siedlungswasserwirt­schaft. So ist hier der Förderrahmen von 630 Millionen € auf 355 Millionen € gekürzt worden. Ich glaube, gerade jetzt in den ländlicheren Gebieten, in den entlegeneren Ge­bieten, in den Gebieten, wo die Projekte teurer werden, noch weniger Geld zur Ver­fügung zu stellen, ist nicht förderlich und ist nicht im Sinne der Förderung des ländli­chen Raumes.

Dasselbe Problem sehe ich bei der Wildbach- und Lawinenverbauung. In diesem Be­reich ist es so geregelt, dass zwar die Fördersumme in Summe gleich geblieben ist, aber die Förderhöhen pro Projekt wesentlich gekürzt wurden. Wenn man sich das aus-


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