Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 46

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Sie „haben“ es mit den Beamten, aber dennoch leben wir in einer Demokratie, in der gewählt werden muss und auch die Bevölkerung eingebunden werden muss.

Seit 1964 haben wir in Österreich insgesamt 34 Volksbegehren gehabt. 31 haben zu einer Behandlung in diesem Parlament geführt – 31 Volksbegehren haben Sie schubla­disiert. Diese 31 Volksbegehren, die seit 1964 beschlossen worden sind, wurden von 14 255 000 Österreicherinnen und Österreichern unterschrieben. Sie haben die Mei­nung, die Stimme von mehr als 14 Millionen Österreicherinnen und Österreichern in den letzten vier Jahrzehnten schlichtweg negiert und trauen sich, hier von Demokratie zu sprechen?!

Wir wollen direkte Demokratie. Wir fürchten uns nicht vor Volksabstimmungen wie in der Schweiz. Wir fürchten uns nicht vor der Intellektualität der Bürger, denn um diese geht es, nicht um Ihre sich sozusagen selbst verliehene Intellektualität. Die Menschen haben genügend Hausverstand (Beifall beim BZÖ), die Menschen haben genügend Logik, um ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen zu können, statt sie einer Nacht­wächter-Regierung auf dieser Regierungsbank zu überantworten.

Daher bringe ich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend mehr Mitsprache und direkte Demokratie durch „Inter­net-Volksbegehren“ ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Geset­zesentwurf vorzulegen, der sogenannte ‘Internet-Volksbegehren’ ermöglicht und wel­cher insbesondere auch folgende Punkte enthält.

1. Möglichkeit für alle wahlberechtigten Österreicher über die Homepage des österrei­chischen Parlaments Volksbegehren zu starten und zu unterstützen,

2. Verpflichtende Behandlung derartiger Volksbegehren im Parlament ab 100.000 Un­terstützern, verpflichtende Volksabstimmung über derartige Volksbegehren ab 400.000 Unterzeichnern,

3. Unterstützung soll auch über allgemein zugängige, öffentliche Endgeräte bei öffentli­chen Stellen abgegeben werden können,

4. Vorprüfung der Anträge durch eine unabhängige Expertenkommission anhand von klaren Kriterien, um beispielsweise verhetzende und diskriminierende Forderungen auszufiltern.“

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Wenn Sie wirklich von Demokratie, wenn Sie wirklich von Bürgerbeteiligung sprechen, wenn Sie sich wirklich nicht vor den Bürgern dieses Landes fürchten, die Sie immer despektierlich „die da draußen“ nennen, wenn Sie wirklich, so wie wir, ein Bestandteil von „denen da draußen“ sind, dann stimmen Sie diesem Antrag heute zu. (Beifall beim BZÖ.)

15.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

des Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Mitspra­che und direkte Demokratie durch "Internet-Volksbegehren"

 


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