Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 67

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C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 9769/J der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Cau­sa General Entacher dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 bis 5 sowie 7 und 8 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich daher folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 66 Minuten, BZÖ 63 Minuten.

Ich schlage vor, die Redezeit der Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minu­ten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.49.081. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1494 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz und ein Bundesge­setz, mit dem zusätzliche Mittel für das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grunder­werbsteuergesetz 1987, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenord­nung, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Da­tenschutzgesetz 2000, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Wasserstraßengesetz, das Bundesgesetz über


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