Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 98

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rund 10 Prozent der Gesamtausgaben, also knapp 2 Milliarden Euro, könnten mit so­fortiger Wirksamkeit lukriert werden. Sogar im Bereich des Sozialwesens ist ohne Kür­zungen im Kernbereich durch Effizienzsteigerung bei der Vergabe und der Beseitigung von Mehrfach- und Doppelförderungen eine Senkung der Ausgaben um rund 500 Mil­lionen Euro machbar und möglich.

5. Privatisierung

Eine echte Schuldenbremse unter Verzicht auf einnahmenseitige Belastungen verlangt den Abbau staatlicher Unternehmensbeteiligungen. Nach WIFO-Berechnungen würde eine auf die fünfundzwanzigprozentige Sperrminorität begrenzte Privatisierung der über die ÖIAG verwalteten Anteile an Post, OMV und Telekom sowie von Energiever­sorgern (Bund und Länder), BIG und Bundesforsten 25 Milliarden Euro erlösen. Zu­sätzlich notwendig und effizient ist ein budget- und defizitwirksamer Abbau der ausge­lagerten Schulden bei den ÖBB durch eine Privatisierung jener Teile, die keine Ein­schränkung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen bedeuten.

6. Sparpaket für die Politik

Nicht zuletzt kann und muss auch die Politik ihren Beitrag zur Senkung der Staats­schulden leisten und Sparwillen beweisen. Konkret mit bis zu 150 Millionen Euro durch eine Verschlankung der politischen Entscheidungsgremien wie die Senkung der Zahl der Nationalratsabgeordneten, der Landtagsabgeordneten, die Verkleinerung der Lan­desregierungen, die Abschaffung des Bundesrates und die Abschaffung des teuren Amtes des Bundespräsidenten. Zum Defizit-Abbau gehören auch eine Streichung der Mittel für Parteienförderung auf Bundes- und Landesebene im Gesamtumfang von 105 Millionen Euro pro Jahr, eine Senkung der Repräsentationskosten (laut BZÖ-An­fragen um die 15 Millionen Euro), weniger Ausgaben für Werbung (laut BZÖ-Anfrage im Jahr 2010: 35 Millionen Euro) sowie eine Reduktion der Kosten für Berater, Reisen und überflüssige Sonderleistungen.

7. EU-Zahlungsstopp

Weitere wesentliche Voraussetzungen für eine ausgabenseitige Sanierung der öster­reichischen Staatsfinanzen sind unabdingbare Reformen im Zusammenhang mit den Zahlungen und Haftungen auf europäischer Ebene. Das BZÖ pocht auf einen Zah­lungs- und Haftungsstopp für Euro-Rettungsschirme und auf eine deutliche Senkung der österreichischen EU-Beiträge. Wir wollen, dass jede künftige Zahlung oder Haftung in diesem Zusammenhang einer verpflichtenden Volksabstimmung unterzogen wird. Gleiches gilt für nachhaltige Änderungen der EU-Verträge.“

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 1516 d.B. Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Öster­reichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert wer­den in der Fassung des Ausschussberichts(1602 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1516 d.B. in der Fassung des Ausschussbe­richtes 1602 d.B. wird wie folgt geändert:

 


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