Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir werden für Aufklärung in diesem Fall sorgen, und wir werden dafür sorgen, dass da nichts vertuscht wird. Dafür werden Sie auch sorgen, und dann brauchen wir hier keine öffentliche politische Diskussion über etwas abzuführen, das noch nicht geklärt ist. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mayerhofer: Jede Minute rede ich über die­sen Fall als Polizist!)

15.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

15.41.11Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.41.23

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Verehrte Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage, die wir jetzt behandeln, beschäf­tigt sich mit der Umsetzung des Antifolterübereinkommens der Vereinten Nationen, und in diesem Zusammenhang möchte ich ganz klar zum Ausdruck bringen, dass das ein historischer Tag ist. Es ist ein historischer Tag für die Republik Österreich und ein his­torischer Tag für die Menschenrechte in Österreich, denn heute setzen wir das Antifol­terübereinkommen der UNO, nachdem es 2003 von Österreich angenommen wurde, um.

Was ist in dieser Vorlage beinhaltet? – Ich möchte es kurz aufzählen: Die Orte der Freiheitsentziehung und unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsge­walt und auch die Einrichtungen für behinderte Menschen sollen von der Volksanwalt­schaft und den Kommissionen der Volksanwaltschaft aufgesucht, besucht und kontrol­liert werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen an alle Personen, die an diesem Prozess beteiligt waren und die zu diesem sehr guten Ergebnis, vor allem was das Volksanwaltschaftsgesetz betrifft, beigetragen haben.

Explizit erwähnen möchte ich die Volksanwältinnen und den Volksanwalt, das Bundes­kanzleramt, aber auch die Zivilgesellschaft, denn Teile der Zivilgesellschaft haben mit sehr konstruktiven Vorschlägen zur Verbesserung dieser Regierungsvorlage ganz we­sentlich beigetragen.

Das Volksanwaltschaftsgesetz wurde vor allem durch die Vorschläge der Grünen maß­geblich verbessert, aber auch durch die Vorschläge der Zivilgesellschaft. Es wurden zum Beispiel umfassende Anhörungsrechte für die Kommissionen geschaffen, die ge­meinsam mit den Volksanwälten und Volksanwältinnen die Knochenarbeit bei der Fol­terprävention in Zukunft leisten werden. Es ist möglich geworden, dass Minderheiten­meinungen in Wahrnehmungsberichten der Volksanwaltschaft ihren Platz finden wer­den, und viele Dinge mehr.

Auch sagen möchte ich, dass es sehr, sehr positiv und sehr begrüßenswert ist, dass zum ersten Mal seit der Etablierung der Volksanwaltschaft überhaupt Qualifikationskri­terien für die Volksanwälte und Volksanwältinnen geschaffen wurden. Wir Grüne hätten uns und haben uns weitergehende Qualifikationskriterien vorgestellt. Das haben wir in den Verhandlungen mit der SPÖ und der ÖVP auch zum Ausdruck gebracht. Leider waren die Regierungsparteien dazu nicht bereit, aber wir sehen es als Erfolg der Grü­nen und auch als Erfolg der Zivilgesellschaft, dass die Qualifikationskriterien, die Kennt-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite