Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 130

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nis der Menschenrechte und die Kenntnis der Verwaltung als notwendige Qualifikations­merkmale der Volksanwältinnen und Volksanwälte ihren Eingang in das Gesetz gefun­den haben. Damit wurden zum ersten Mal in der Geschichte der Volksanwaltschaft so etwas wie Qualifikationskriterien für zu bestellende VolksanwältInnen geschaffen.

Nichtsdestotrotz gibt es auch einen Wermutstropfen, einen großen Wermutstropfen für uns, denn es wäre sinnvoll gewesen, bei dieser Gelegenheit, wo man die Aufgaben der Volksanwaltschaft nicht unbeträchtlich ausweitet und die Volksanwaltschaft erheblich aufwertet, auch den überholten und nicht mehr zeitgemäßen Bestellmodus abzuän­dern.

Dieser Bestellmodus, der im Jahr 1977 festgelegt wurde und der vorsieht, dass von den drei stimmenstärksten Parteien eine Nominierung stattfindet, ist nicht mehr zeitge­mäß.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass in Zeiten wie diesen, wo Politikfrust in den Him­mel schreit, muss man fast sagen – es ist uns allen bekannt, dass das Vertrauen in die Politik in den letzten Jahren massiv abgenommen hat, dass Bürger und Bürgerinnen den Parteiproporz satt haben und Transparenz wollen –, SPÖ und ÖVP nicht bereit waren, von dieser parteipolitischen Bestellung abzurücken und für ein transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren den Weg freizumachen.

Deshalb bringe ich in diesem Zusammenhang einen Abänderungsantrag ein. Er wur­de verteilt, weshalb ich ihn nicht vorlesen werde.

Mit diesem Abänderungsantrag beantragen wir, dass eine öffentliche Anhörung im Hauptausschuss stattfindet und dass ein transparentes und parteiunabhängiges Aus­wahlverfahren bei der Bestellung der Volksanwälte und der Volksanwältinnen Platz greift. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen.

Die sonstigen Bestimmungen begrüßen wir sehr, und es ist auch sehr, sehr erfreulich, dass die Volksanwaltschaft ein Budget bekommen wird, mit dem sie und die dazuge­hörigen Kommissionen gut arbeiten können.

In diesem Sinne sind wir sehr hoffnungsfroh, dass die Folterprävention in Österreich in Zukunft viel, viel besser funktionieren wird, als das bis heute der Fall war. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert und ist ob seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 Ge­schäftsordnungsgesetz bereits an die Abgeordneten verteilt worden. Er ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Wolfgang Zinggl, Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1515 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsge­setz 1982, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bundesge­setzblattgesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Durchführung des Fakultativpro­tokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – OPCAT-Durchführungsgesetz) (1541 d.B.)

 


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