Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 257

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird – WKG-Novelle 2011 samt Titel und Eingang in 1570 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Mehrfach­zwangsmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachverbänden) der Wirtschaftskammern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.53.1131. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (1386 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1571 d.B.)

32. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (1387 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Ge­werbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (1572 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 31 und 32 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Venier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.53.56

Abgeordneter Mathias Venier (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesgesetz über das Verbot der geo­logischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid, das heute hier beschlossen werden soll, ist ja grundsätzlich zu begrüßen. Eine äußerst problematische Bestimmung findet sich allerdings im § 2 Absatz 2 Ziffer 2, wo es um die Ausnahme des CO2-Speicherverbotes bis zu einem Gesamtvolumen von 100 000 Tonnen geht, auch wenn das nur im Rah­men von Forschungsprojekten geschieht, denn es ist durchaus nicht unbekannt, dass sich die CO2-Abscheidung und -speicherung, die Exploration und dergleichen noch im Entwicklungsstadium befinden und im speziellen Bereich der Überwachungstechnolo­gien und der Bohrlochsicherheit noch relativ viele Fragen offen sind.

Nun ist es nicht so, dass wir von der FPÖ grundsätzlich der Forschung negativ gegen­überstehen, ganz im Gegenteil: Wir stehen im Vergleich zu manch anderen Damen und Herren in diesem Haus dieser Materie eher sehr offen gegenüber. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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