Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 110

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Die finanziellen Anforderungen an die Fachhochschulen sind seit der Einführung konti­nuierlich gestiegen. So haben die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudien sowie die Internationalisierung des Studienangebotes und die Verpflichtung zur angewandten Forschung und Entwicklung auf der einen Seite die Qualität und das Angebot der Stu­dienlehrgänge optimiert, die Kosten dafür wurden jedoch von Seiten des Bundes bisher nicht entsprechend berücksichtigt.

Die Abgeordneten des BZÖ fordern vom Bund eine Erhöhung der Studienplatzförde­rung um 34%, das wären für Kärnten 3,3 Millionen Euro. Darüber hinaus müsse die Dauerhaftigkeit der Maßnahmen mit einem begleitenden Entwicklungs- und Finanzie­rungsplan sichergestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und For­schung sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, sicherzustellen, dass

1. die Studienplatzförderung des Bundes ohne einschränkende Zusatzbedingungen um 34% (3,3 Millionen Euro) rückwirkend zumindest ab 1.1.2009 erhöht wird, damit die Qualität der Ausbildung und das sehr gute Angebot der Kärntner Fachhochschulen für die Studentinnen und Studenten erhalten und ausgebaut werden kann,

2. ein flankierender Entwicklungs- und Finanzierungsplan erstellt wird, der das weitere notwendige Wachstum des Fachhochschul-Sektors garantiert.

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13.51.02Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Beschäftigungs­förderungsgesetz 2009 in 57 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag, der sich auf die Artikel 1, 2, 4 und 5 bezieht, eingebracht, und ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Dieser Abänderungsantrag ist damit abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung dieser Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.

 


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