Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 132

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

15.05.518. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay (47 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde gemäß § 28a der Geschäftsordnung Abstand genommen.

Zu Wort ist niemand gemeldet. Daher findet keine Debatte statt.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung.

Gegenstand ist die Genehmigung des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay, in 47 der Beilagen. (Abg. Grosz: Das war wichtiger als die AUA!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

15.06.489. Punkt

Regierungsvorlage: Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. Au­gust 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) (50 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde gemäß § 28a der Geschäftsordnung Abstand genommen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Wöginger. Gewünschte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.07.27

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um ein Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Proto­koll III), also um die Verwendung des roten Kristalls. Neben den bekannten Schutzzei­chen des roten Kreuzes oder des roten Halbmondes wird hier der rote Kristall zusätz­lich als Schutz- beziehungsweise Kennzeichen eingeführt.

Was regelt dieses Zusatzprotokoll? – Es wird geregelt, dass der rote Kristall zusätzlich als Schutz- und Kennzeichen eingeführt und anerkannt wird. (Abg. Grosz: Wie schaut das aus?) – Wie schaut das aus? Der rote Kristall wird optisch als roter Rahmen in Form eines auf der Spitze stehenden Quadrates auf weißem Grund dargestellt, Herr Kollege Grosz, ich glaube, das ist nachvollziehbar, und wird für jene Länder eingeführt, die das rote Kreuz beziehungsweise den roten Halbmond nicht annehmen wollen.

 


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