Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 207

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 82 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahlbare Familienförderung und rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuschuss zum Kinderbetreu­ungsgeld.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 83 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

19.21.3112. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (32 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligun­gen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird (62 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (33 d.B.): Bun­desgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (63 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gradauer. Gewünschte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


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