Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 248

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Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bankgeheimnis

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 26.02.2009 im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 22:

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsege­setz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsge­setz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsenfondgesetz 1993 und das Börsefondüberleitungsgesetz aufgehoben werden (67 d.B.)

Derzeit machen Österreich, Belgien und Luxemburg von einer Ausnahme Gebrauch und besteuern Zinserträge ausländischer Anleger an der Quelle mit derzeit 20 Prozent. Diesbezüglich ist jedoch zu vernehmen, dass kürzlich Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker eine Lockerung der Vorschriften zum Bankgeheimnis nach den Wahlen des Großherzogtums im Juni angekündigt hat. Auch Belgien will nach Aussa­gen ihres Finanzministers Didier Reynders auf den EU-weit verbreiteten Informations­austausch umsteigen.

Nach Äußerungen des österreichischen Finanzministers Josef Pröll steht das Bankge­heimnis in Österreich nicht zur Disposition, wobei er jedoch zu Konzessionen im Rah­men eines Gesamtpaketes bei Fragen der europäischen Amtshilfe sowie Ausdehnun­gen der Zinsbesteuerung bereit zu sein scheint.

In Hinblick auf die bis zu 70 Mrd. Euro geschätzten internationalen Gelder auf heimi­schen Konten, die durch eine Abschaffung schrumpfen könnten und in Hinblick auf die aktuell schwierige Lage der Banken ist dieser Weg zu begrüßen und auch in Zukunft trotz der Ankündigungen von Belgien und Luxemburg beizubehalten.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, alles daran zu setzen, das österreichi­sche Bankgeheimnis beizubehalten.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stress-Test“ für Banken

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 26.02.2009 im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 22:

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsege-


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