Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die entschädigungslose Enteignung von hunderten Tirolerinnen und Tirolern im Bezirk Schwaz wegen eines Fehl-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu VfSlg 18.446/2008, welches durch vollkommen falsche Sachverhaltsfeststellungen im Agrarbehördenbescheid I. Instanz vom 9.11.2006, AgrB-R741/362-2006, provoziert wurde (10254/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die entschädigungslose Enteignung von hunderten Tirolerinnen und Tirolern im Bezirk Innsbruck Land wegen eines Fehl-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu VfSlg 18.446/2008, welches durch vollkommen falsche Sachverhaltsfeststellungen im Agrarbehördenbescheid I. Instanz vom 9.11.2006, AgrB-R741/362-2006, provoziert wurde (10255/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die entschädigungslose Enteignung von hunderten Tirolerinnen und Tirolern im Bezirk Imst wegen eines Fehl-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu VfSlg 18.446/2008, welches durch vollkommen falsche Sachverhaltsfeststellungen im Agrarbehördenbescheid I. Instanz vom 9.11.2006, AgrB-R741/362-2006, provoziert wurde (10256/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die entschädigungslose Enteignung von hunderten Tirolerinnen und Tirolern im Bezirk Kufstein wegen eines Fehl-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu VfSlg 18.446/2008, welches durch vollkommen falsche Sachverhaltsfeststellungen im Agrarbehördenbescheid I. Instanz vom 9.11.2006, AgrB-R741/362-2006, provoziert wurde (10257/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die entschädigungslose Enteignung von hunderten Tirolerinnen und Tirolern im Bezirk Lienz/Osttirol wegen eines Fehl-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu VfSlg 18.446/2008, welches durch vollkommen falsche Sachverhaltsfeststellungen im Agrarbehördenbescheid I. Instanz vom 9.11.2006, AgrB-R741/362-2006, provoziert wurde (10258/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die entschädigungslose Enteignung von hunderten Tirolerinnen und Tirolern im Bezirk Reutte wegen eines Fehl-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu VfSlg 18.446/2008, welches durch vollkommen falsche Sachverhaltsfeststellungen im Agrarbehördenbescheid I. Instanz vom 9.11.2006, AgrB-R741/362-2006, provoziert wurde (10259/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Enteignung von zirka 18 000 Tirolerinnen und Tirolern aufgrund von offenkundigen Fehlentwicklungen im Bereich des Teilungs- und Regulierungsrechts als Materie gemäß Artikel 12 Abs. 1 Z 3 B-VG, weil
a) der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis VfSlg 9336/1982 die grundlegenden Bauprinzipien des Teilungs- und Regulierungsrechts umzugestalten und die Agrargemeinschaft als Eigentumsgemeinschaft darzustellen versuchte;
b) der Verfassungsgerichtshof in den Erkenntnissen VfSlg 18.446/2008 und B 1645/10 das Allmendregal und das Obereigentum des Staates an der ehemaligen Allmende wieder belebt hat;
c) ein politisch und dogmatisch überforderter Tiroler Landesgesetzgeber in einer Materie gemäß Artikel 12 Abs. 1 Z 3 B-VG vorgeprescht ist und im Alleingang das
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