Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 140

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zum Nachteil und zum Schaden von Oppositionsabgeordneten passieren und dass die­se Missverständnisse eigenartigerweise immer zum Vorteil von Mandataren oder ehe­maligen Mandataren der Österreichischen Volkspartei passieren. – Das sind sehr ei­genartige, parteipolitisch eindeutig zuordenbare Missverständnisse, die hier passieren! Ich darf hier ein paar Beispiele aufzählen.

Das Beispiel Grosz habe ich schon genannt: als Beschuldigter geführt ohne Aufhebung der Immunität – ein Missverständnis.

Dass man den zentimeterdicken Strasser-Akt übersehen hat – ein Missverständnis.

Dass Abgeordnete dieses Hauses illegal überwacht werden – ein Missverständnis. (Abg. Höfinger: ... – ein Missverständnis! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Dass der Laptop des Herrn Pilz beschlagnahmt werden soll – ein Missverständnis.

Dass Herr Martinz von der Anklage erfahren hat – ein Missverständnis.

Meine Damen und Herren, da geht es um Menschen, da geht es um den österreichi­schen Rechtsstaat und da ist jedes Missverständnis, jeder Fehler ein Missverständnis, ein Fehler zu viel. (Beifall beim BZÖ.)

Und ich ersuche schon auch den Abgeordneten Singer: Erklären Sie sich! Sie verste­cken sich da hinten so. – Vielleicht kann die Kamera einmal hinfahren: Das ist der Herr da in der vorletzten Reihe, der jetzt so grinst. (Abg. Mag. Donnerbauer hält eine Seite des „Kurier“ in die Höhe. – Abg. Rädler: Die zwei Teletubbies!)

Woher haben Sie jetzt diesen Brief und diese Information? Woher haben Sie das? Kom­men Sie heraus! Haben Sie den Mut! Wenn Sie hier den Mut haben, vom Rednerpult des Parlaments aus den Herrn Grosz anzugreifen, dann haben Sie auch den Mut, sich herauszustellen und zu erklären, woher Sie diese Informationen haben! – Es kann nur das Justizministerium, es kann nur das Umfeld des Justizministeriums sein, meine Da­men und Herren.

Das Gleiche gilt für die Causa Martinz. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sagt: Wir kennen die Anklage noch gar nicht, wir kennen den Vorhabensbericht nicht!, der seit November im Justizministerium liegt – auffallend lange, muss man auch feststellen.

Die Oberstaatsanwaltschaft Graz erklärt, sie habe auch noch keine Kenntnis von der Anklage. – Und Sie erklären heute, Sie können zu 100 Prozent ausschließen, dass sei­tens des Justizministeriums eine Information weitergegangen ist.

Es war also keiner. Es war niemand. – Jetzt kann ich mir das nur mehr so erklären, dass der Herr Martinz ein so schlechtes Gewissen hat wegen eines 12-Millionen-€-Auf­trags an seinen eigenen Steuerberater, dass er so ein Schuldgefühl hat, dass er sich denkt (Abg. Rädler: Da war aber schon der ... auch dabei!): Naja, das Gewissen drückt, ich trete gleich zurück. – Das ist die einzige Erklärung, die ich habe. Das heißt, der Herr Martinz verurteilt sich selbst, und das steht symptomatisch für die Misswirt­schaft und die korrupte Politik der Österreichischen Volkspartei, meine Damen und Her­ren. Das sei in dieser Klarheit und ganz klar gesagt. (Beifall beim BZÖ.)

Es wird Ihnen auch nicht gelingen – das sage ich zum Schluss – durch eine auffällige Aktenübermittlung seitens des Justizministeriums an den Untersuchungsausschuss, wo nämlich Folgendes passiert: Die Akten, die irgendwelche ehemaligen Parteimitar­beiter oder Mandatare von Oppositionsparteien betreffen, werden immer sofort und er­staunlich schnell übermittelt; die Akten, die andere betreffen, Regierungsbeamte viel­leicht, Parteigänger der ÖVP, brauchen immer erstaunlich lange. (Abg. Grosz: Blau­lichtfunk!) Das ist sehr auffällig und das werden wir uns nicht gefallen lassen!

 


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