Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 254

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wichtiger erster Schritt in der Freiwilligenpolitik und in der Absicherung der Freiwilligen­arbeit, aber es ist auch ein erster wichtiger Schritt, auf den schon lange gewartet wurde.

Gerade die Organisatoren und Organisatorinnen der verschiedensten Dienste wissen, wie lange eigentlich schon ein solches Freiwilligengesetz notwendig gewesen wäre, denn immerhin 45 Prozent aller Österreicher und Österreicherinnen ab 15 Jahren sind in irgendeiner Form freiwillig tätig. Das ist eine große Zahl von Personen, die ihre Freizeit dafür verwenden, für den sozialen Frieden, aber auch für den ökologischen Frieden da zu sein. Und das braucht natürlich auch einen gesetzlichen Rahmen.

Es handelt sich eben nicht nur um das Freiwillige Soziale Jahr, Frau Kollegin Csörgits, sondern, auch ganz wichtig, um das sogenannte Umweltschutzjahr und auch um Gedenkdienst im In- und Ausland, Freiwilligendienste im Sozialbereich, auch im Ausland. Für mich sind eben die wichtigen Eckpunkte dieses Gesetzes vor allem die pädagogische Begleitung und Betreuung, der Ausbildungscharakter, der bis dato nicht gegeben war, und eben, dass die Freiwilligendienste auch dafür da sind, die Berufs­orientierung zu fixieren, indem gerade diese jungen Menschen nach diesem einen Jahr fragen: Was mache ich dann? Welche Ausbildung mag ich machen? Welches Studium möchte ich beginnen? Es soll ja helfen, sozusagen in die Berufsbiographie einzu­steigen.

Ganz ehrlich, ich mag dieses Gesetz eigentlich sehr, auch deshalb, weil ich mir denke, es ist auch ein Startschuss für einen allgemeinen freiwilligen Zivildienst, wenn die Wehrpflicht irgendwann einmal abgeschafft wird und der Zivildienst dann so umstrukturiert werden muss, dass er auch zu einem Freiwilligendienst wird. Ich glaube, dass das wirklich eine gute Grundlage ist.

Dennoch ist es nur ein erster Schritt, und es gibt natürlich Dinge, die verbesserungs­würdig und auch diskussionswürdig sind, so zum Beispiel der Freiwilligenpass. Derzeit ist es so, dass der Freiwilligenpass ein Sammelsurium von Stempeln von Freiwilligen-Organisationen ist und gerade junge Menschen nichts mit diesen Stempeln anfangen können. Sie können sich keine ECTS-Punkte anrechnen lassen bei einschlägigen Ausbildungen. Sie können auf einer FH für Soziale Arbeit zum Beispiel nicht sagen, sie haben einschlägige Erfahrungen im freizeitpädagogischen Bereich, im gruppendyna­mischen Bereich. Das alles wäre auf jeden Fall noch wichtig.

Und der zweite große Punkt ist, dass, wenn junge Menschen ein Freiwilliges Soziales Jahr machen, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr machen, und dafür natürlich auch die Familienbeihilfe erhalten – und das ist auch richtig und wichtig so –, es dann, wenn sie studieren, keine Verlängerung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe gibt. Das finde ich sehr, sehr schade, denn gerade dieses Jahr als Freiwillige, das ja auch eine Berufs­orientierung darstellen soll, soll auch dann nicht zum Nachteil werden, wenn ich eine Ausbildung mache.

Das heißt, was wir fordern, ist ganz klar die Verlängerung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat die gesetzlichen Rahmenbedin­gungen vorzulegen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erweitern, wenn ein Freiwilligenjahr, wie im Freiwilligengesetz defi­niert, absolviert wurde.“

(Beifall bei den Grünen.)

21.50

 


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