Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 265

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gungen erlitten haben, die zwangssterilisiert wurden, die sich für mindestens sechs Monate verstecken mussten oder die gezwungen wurden, einen Judenstern zu tragen.

Das Opferfürsorgegesetz bringt für diese Betroffenen eine Unterstützung, die für viele überlebensnotwendig geworden ist. Aktuell erhalten rund 3 000 Menschen eine Hilfe nach diesem Gesetz. In Summe werden dafür rund 16 Millionen € ausgegeben, pro Monat und Person sind das weniger als 450 €. Und diese Zahl, meine Damen und Herren, reduziert sich laufend. 2010 waren es nur mehr 1 884 Renten, die ausbezahlt wurden, und Gleiches gilt auch für die Anträge auf Leistungen aus dem Opferfür­sorgegesetz. Sie sinkt und ist regional extrem unterschiedlich. In Wien wurden zum Beispiel von 2005 bis 2010 nur mehr 750 Anträge gestellt, in Niederösterreich waren es nur neun Anträge, in Tirol nur fünf und in Vorarlberg sogar nur mehr vier.

Verwunderlich ist das nicht, meine Damen und Herren, denn jedem Antrag steht eine durchschnittliche Verfahrensdauer von drei bis sogar 20 Monaten gegenüber. Bemer­kenswert ist, dass das Land Kärnten hier am langsamsten arbeitet. Man bedenke auch, wir sprechen hier von Personen, die diese Anträge stellen, die heute 80 Jahre oder älter sind.

Die heute beantragte Gesetzesänderung soll also nicht nur eine Verwaltungs­verbes­serung bringen, sie soll den Betroffenen helfen. Wir übertragen die Zuständigkeit auf die Bundessozialämter, also auf Profis, die schon jetzt Menschen mit Behinderungen bürgernah zur Seite stehen. Wir streichen neun Rentenkommissionen und schaffen eine gemeinsame für raschere Entscheidungen.

Um da noch mehr Verbesserung herbeiführen zu können, bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, Oswald Klikovits, Karl Öllinger und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1663 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1633 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Z 7 wird im § 11c Abs. 2 folgender Satz angefügt:

‚Der Vorsitzende kann Vertreter der genannten Organisation aus jeweils jenen Bun­desländern zur Beratung beiziehen, die nicht durch Mitglieder oder Stellvertreter reprä­sentiert werden, wenn Verfahren aus diesen Bundesländern zu behandeln sind.‘“

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Unterm Strich, meine Damen und Herren, bedeutet das mehr Transparenz, gleiches Recht für alle und eine hoffentlich sehr deutliche Verfahrensbeschleunigung. Genau das ist unsere Pflicht den Opfern gegenüber, und ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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