Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 154

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Zu den Änderungen des Art. 50 lit. b und c (§§ 25 Abs. 4a und 345 Abs. 2 GSVG):

Nach § 25 Abs. 4a GSVG wird bzw. wurde die Mindestbeitragsgrundlage für Pflichtver­sicherte in der Pensionsversicherung nach dem GSVG beginnend mit dem Jahr 2006 jährlich abgesenkt. Im Endausbau würde auf diese Weise die Mindestbeitragsgrundla­ge nach dem GSVG der auf das Kalenderjahr hochgerechneten Geringfügigkeitsgren­ze nach dem ASVG entsprechen. Die Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige in der Pensionsversicherung beträgt derzeit monatlich 654,83 € und würde nach gelten­der Rechtslage bis zum Jahr 2016 auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 376,26 € abgesenkt.

Als Beitrag zur Budgetkonsolidierung ist demgegenüber in der Regierungsvorlage des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 vorgesehen, dass die Mindestbeitragsgrundlage bei derzeit 654,83 € dauerhaft „eingefroren“ wird, also nicht weiter absinkt.

Diese Maßnahme trifft allerdings einkommensschwache Personen, nämlich selbstän­dig Erwerbstätige, die weniger als 654,83 € pro Monat verdienen. Sie müssten dem­nach auch in Zukunft Beiträge auf Basis von mindestens 654,83 € zahlen, auch wenn ihr Einkommen darunter liegt.

Es wird daher vorgeschlagen, die Mindestbeitragsgrundlage nur bis zum Jahr 2017 „einzufrieren“, sodass die Mindestbeitragsgrundlage nach § 25 Abs. 4a GSVG in den Jahren 2013 bis einschließlich 2017 nicht weiter abgesenkt wird. Dies bedeutet, dass die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach dem GSVG für fünf Jahre auf dem Niveau des Jahres 2012 erhalten und festgeschrieben wird. Die weitere im geltenden Recht bereits vorgesehene schrittweise Absenkung auf die Geringfügig­keitsgrenze erfolgt somit um fünf Jahre später, das heißt nicht bis 1. Jänner 2015, son­dern von 1. Jänner 2018 bis 1. Jänner 2022.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Aufgrund der Vielzahl an Abänderungs- und Zusatz­anträgen beziehungsweise Verlangen auf getrennte Abstimmung, die eingebracht wor­den sind und vorliegen, gebe ich bekannt, dass eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, und so verlege ich die Abstimmung auf einen späteren Zeitpunkt. Ich werde rechtzeitig bekannt geben, wann die verlegte Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 vorgenommen werden kann.

Nunmehr zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Höbart. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.25.48

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Kollege Höfinger hat die Opposition jetzt abfällig als polemisch bezeichnet (Zwischenruf des Abg. Höfinger), daher würde ich Sie jetzt als Jubelper­ser bezeichnen. Ich habe irgendwie das Gefühl gehabt, so wirklich stehen Sie nicht hinter diesem sogenannten großen Paket, diesen Eindruck haben Sie nicht erweckt.

Ich präsentiere Ihnen jetzt sehr gerne einige Medienzitate, das können Sie nicht von der Hand weisen.

Josef Votzi vom „Kurier“ zum Beispiel hat geschrieben, politisch sei das Sparpaket saft- und kraftlos, ein reines Wunschkonzert. Es werde schnell Kasse gemacht, Bau­sparprämien und Gewinnfreibeträge für Unternehmen runter, Krankenversicherungs­beiträge rauf, einschneidende Reformen gebe es nicht.

Das war der „Kurier“, alles andere als ein freiheitliches Medium, das wissen Sie. Gehen Sie zu Landeshauptmann Pröll, der kann das vielleicht zukünftig beeinflussen.

 


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