Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 156

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auch, der Republik Österreich verpflichtet, und wir als Abgeordnete sind nicht der ver­längerte Arm diverser Landesregierungen und deren Chefs und haben auch keinen Sitz im Bundesrat. Daher bin ich der festen Überzeugung, dass eine Stärkung des Bundes zum Wohl der Finanzierungssicherheit, aber auch zum Wohl der Patientinnen und Patienten enorm wichtig ist. – Ich werde Ihnen Beispiele nennen.

Ich habe es weit vor meiner Zeit bei den Grünen als Hochschulpolitiker und Vertreter von 21 Unis für den sogenannten Mittelbau, also mit Ausnahme der wahren und wirkli­chen Professoren, geschafft, dass Wissenschaftsminister Einem, Sozial- und Gesund­heitsministerin Hostasch und Finanzminister Edlinger einen gemeinsamen Brief – das war nicht einfach! – an Landeshauptmann Weingartner geschrieben und ihn darin auf­merksam gemacht haben, dass das Grundsatzgesetz in Tirol kein Ausführungsgesetz gehabt hat in der Krisensituation und ob des dauernden Steines des Anstoßes der ärztlichen Privathonorare. Was ist passiert? – Er hat zuerst Nein gesagt. Daraufhin ha­ben vor der Tiroler Landtagswahl von 25 Klinikvorständen 23 eine ganzseitige Annonce in die „Tiroler Tageszeitung“ gegeben, dass sie diesem Landeshauptmann vertrauen, weil er ihre Kompetenz anerkennt und weil er ihnen die Privatgelder nicht wegnimmt – das allerdings haben sie nicht reingeschrieben. So war das.

Zwei Jahre später erließ Landesrätin Zanon ein Gesetz, worüber das Bundeskanzler­amt mir und Weingartner schrieb, das Gesetz sei klar verfassungswidrig. In der letzten Zeile stand: Von einer Einspruchnahme sehen wir allerdings ab. – Da habe ich mir ge­dacht: Wo lebe ich? Wo lebe ich?

Zanon antwortete mir, wenn ich dagegen opponiere, gebe es gar kein Gesetz und niemand bekomme Privathonorare von den Nachgeordneten, und ich sei schuld. – So war das.

Noch ein Beispiel: In der Gesundheitsreform wurde beschlossen, Akutbetten zu schlie­ßen, teilweise 10 000, dann 5 000 umzuwidmen in Akutgeriatriebetten, dezentrale Psy­chiatrie und Rehabilitation. Ich fuhr mit dem Zug nach Innsbruck, neben mir saß der zu­ständige Landesbeamte, und ich sagte: Jetzt wird in der Psychiatrie etwas weiterge­hen, und in der Akutgeriatrie, bravo! Daraufhin sagte er zu mir: Wir machen das nicht! – Artikel-15a-Verträge, aber er macht es nicht, weil es weniger bepunktet ist. Das kann es einfach wirklich nicht sein!

Artikel-15a-Verträge sind nichts anderes als ein Anfüttern der Länder, nichts anderes als – und ich sage dieses harte Wort – Korruption, weil die sich die Zustimmung zu den Gesetzen abkaufen lassen. Der Rechnungshof kritisiert das seit Jahrzehnten, dass Strukturmittel zweckentfremdet der Defizitminimierung der Landeskrankenanstalten die­nen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Gesetzgebungskompetenzen für das Gesundheitswesen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Gesundheitsreform 2012 soll auch einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kompe­tenzartikel im B-VG enthalten, damit die Gesetzgebung im Gesundheitsbereich zur Gänze beim Bund liegt.

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Es ist ein weiter Weg, wir sollten ihn aber zumindest angehen. (Beifall bei den Grünen.)

14.33

 


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