Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Änderung der Gesetzgebungskompetenzen für das Gesundheitswesen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1685 d.B.): 2. Stabilitätsgesetz 2012 – 2. StabG 2012 (1708 d.B.)
Begründung
Das österreichische Gesundheitssystem ist von einer Zersplitterung der Kompetenzen und Finanzmittel sowie großer Intransparenz geprägt. Die Finanzierungsverantwortung von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern deckt sich nicht mit ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung. Dies führt zu unterschiedlichen Interessen, Zielkonflikten und Steuerungsdefiziten. Durch die Gesundheitsreformen der letzten Jahrzehnte konnte diese Problematik nicht wesentlich verbessert werden.
Derzeit erfolgt die Planung für den Spitals- und den niedergelassenen Bereich völlig getrennt. Dies hat negative Auswirkungen sowohl auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung als auch auf die Gesundheitsfinanzierung.
Im Spitalsbereich sind die Kompetenzen noch einmal geteilt.
Im Bereich der „Pflege- und Heilanstalten“ kommt dem Bund beispielsweise nur die Grundsatzgesetzgebung zu, die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung liegt bei den Ländern (siehe Art 12 Abs 1 Zif 1B-VG). In Art 10 Abs 1 Zif 12 B-VG ist zwar das „Gesundheitswesen“ genannt, jedoch sind Ausnahmen festgelegt, u.a. liegt bei Heil- und Pflegeanstalten nur die sanitäre Aufsicht beim Bund.
Das österreichische Gesundheitssystem braucht eine Stärkung der Bundeskompetenzen. Die immer wieder neu zu verhandelnde Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG betreffend Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ist durch eine Verfassungsänderung zu ersetzen. Es ist dringend notwendig, dass die Gesetzgebung im Gesundheitswesen zentral beim Bund vorgesehen wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Gesundheitsreform 2012 soll auch einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Kompetenzartikel im B-VG enthalten, damit die Gesetzgebung im Gesundheitsbereich zur Gänze beim Bund liegt.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.33
Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Jetzt zu einem Bereich, der längst als das
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