Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 157

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde betref­fend Änderung der Gesetzgebungskompetenzen für das Gesundheitswesen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1685 d.B.): 2. Stabilitätsgesetz 2012 – 2. StabG 2012 (1708 d.B.)

Begründung

Das österreichische Gesundheitssystem ist von einer Zersplitterung der Kompetenzen und Finanzmittel sowie großer Intransparenz geprägt. Die Finanzierungsverantwortung von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern deckt sich nicht mit ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung. Dies führt zu unterschiedlichen Interes­sen, Zielkonflikten und Steuerungsdefiziten. Durch die Gesundheitsreformen der letz­ten Jahrzehnte konnte diese Problematik nicht wesentlich verbessert werden.

Derzeit erfolgt die Planung für den Spitals- und den niedergelassenen Bereich völlig getrennt. Dies hat negative Auswirkungen sowohl auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung als auch auf die Gesundheitsfinanzierung.

Im Spitalsbereich sind die Kompetenzen noch einmal geteilt.

Im Bereich der „Pflege- und Heilanstalten“ kommt dem Bund beispielsweise nur die Grundsatzgesetzgebung zu, die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung liegt bei den Ländern (siehe Art 12 Abs 1 Zif 1B-VG). In Art 10 Abs 1 Zif 12 B-VG ist zwar das „Gesundheitswesen“ genannt, jedoch sind Ausnahmen festgelegt, u.a. liegt bei Heil- und Pflegeanstalten nur die sanitäre Aufsicht beim Bund.

Das österreichische Gesundheitssystem braucht eine Stärkung der Bundeskompeten­zen. Die immer wieder neu zu verhandelnde Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG be­treffend Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ist durch eine Verfas­sungsänderung zu ersetzen. Es ist dringend notwendig, dass die Gesetzgebung im Gesundheitswesen zentral beim Bund vorgesehen wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Gesundheitsreform 2012 soll auch einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Kom­petenzartikel im B-VG enthalten, damit die Gesetzgebung im Gesundheitsbereich zur Gänze beim Bund liegt.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.33.56

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Ho­hes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Jetzt zu einem Bereich, der längst als das


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