Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 204

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16.45.37

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich möchte nur für das Protokoll noch einmal festhalten:

Erstens: Die Debatte war geschlossen.

Zweitens: Die Antragstellerinnen/Antragsteller haben erst im Nachhinein Unterschriften geleistet, mit denen sie festgestellt haben, dass es eine handschriftliche Änderung ge­geben hat. Das heißt, sie haben nicht die Endfassung des Antrages unterschrieben. Die Endfassung eines Antrages, das ist Voraussetzung, muss von fünf Abgeordneten unterschrieben werden. Das ist geschäftsordnungsmäßig nicht bestreitbar.

Die Frage zu entscheiden, ob das ein verfassungsgemäßes Zustandekommen dieses Gesetzes ist, obliegt jetzt dem Bundespräsidenten und nicht mehr diesem Haus. (Bei­fall bei Grünen und FPÖ.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende, noch einmal: Ich will nicht missverstanden werden, und dieses Dokument werde ich auch zur Verteilung bringen. Die Originalunterschriften sind drauf, und sie waren drauf, bevor das Dokument einge­bracht wurde. Jetzt ist auf diesem Dokument von jedem Einzelnen dieser Abgeordne­ten die Unterschrift noch einmal drauf, Sie lesen jede Unterschrift zwei Mal, dies als Bestätigung, dass es sich um die Originalunterschrift handelt. Also mehr kann ich an dieser Stelle nicht tun.

Herr Abgeordneter Grosz hat sich noch zu Wort gemeldet.

 


16.46.57

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Der Abgeordnete Krainer hat in seinem Redebeitrag zur Geschäftsordnung selbst bestätigt, dass dieser Zusatz in Form von Hieroglyphen, die im letzten Punkt nicht einmal zu ent­ziffern sind, handschriftlich auf dem Antrag aufgebracht wurde, nachdem die Unter­schriften geleistet worden sind. Das heißt, es wurden sogenannte Blankounterschriften gegeben für einen Abänderungsantrag, der erweitert wurde in einer unleserlichen Hie­roglyphenschrift.

Zusätzlich haben Sie, Frau Präsidentin, jetzt, nach Schluss der Debatte, nochmals pa­raphieren lassen und damit die Echtheit der Unterschriften zwar bestätigt – das be­streitet auch niemand –, aber nicht bestätigen lassen, weil Sie das auch nicht können, dass die Unterschriften auf diesem Blatt Papier vorher geleistet worden sind, bevor diese Abänderung angebracht worden ist. Und das ist der Punkt, der jetzt protokolliert ist, auch durch die Geschäftsordnungsmeldung des Abgeordneten Krainer: Abänderun­gen mit Blankounterschriften, handschriftlich. Zuerst hat der Abgeordnete die Unter­schrift geleistet, und dann wurde eine Abänderung von einem Abgeordneten ge­macht. – Das ist zu protokollieren.

Zweitens weise ich Sie noch einmal darauf hin, Frau Präsidentin: Sie sind Präsidentin des Nationalrates und dafür zuständig, hier optimale und dem Gesetz entsprechende Sitzungsabläufe zu garantieren. Und ich weise diesbezüglich auch darauf hin, dass der Herr Bundespräsident vor drei Wochen bei geringeren Anlassfällen, nämlich wo es nur um den Zeitfaktor: Freitag Bundesratssitzung, Samstag Beurkundung und Sonntag In­krafttreten gegangen ist, bereits leise ein mediales Veto eingelegt hat, dass das ein ge­fundenes Fressen für seinen Verfassungsexperten Adamovich sein wird und sich die­ser Nationalrat einmal mehr blamiert. Wir sind kein Wirtshaus, wo man solche Anträge auf Bierzetteln nachträglich formuliert (Abg. Dr. Matznetter: Sie machen das zu einem Wirtshaus!), sondern wir sind immerhin noch das österreichische Parlament. (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)

16.48

 


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