Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung / Seite 12

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Daher entfällt auch die Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend samt Debatte.

Es liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor. – Bitte, Herr Abgeordneter Stadler.

 


2.30.28

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin im Jahre 1989 in dieses Parlament eingezogen, dann mit Unter­brechungen hier gewesen. Ich stelle vollkommen außer Zweifel, dass die Öster­reichische Volkspartei das Recht hat, eine Dringliche Anfrage einzubringen, so wie jede andere Fraktion auch. Es ist vollkommen klar und vollkommen in Ordnung, dass die Dringliche Anfrage der Österreichischen Volkspartei aufgerufen wird und so, wie Sie, Herr Präsident, es verkündet haben, ab 5.20 Uhr zu diskutieren wäre.

Was jedoch, seit ich hier im Hause bin, noch nie vorgekommen ist, ist etwas wie das, was soeben geschehen ist. Das ist ganz eindeutig ein Missbrauch der Geschäfts­ordnung, denn die Zurückziehung – nicht die Einbringung! – dieser Dringlichen Anfrage ist eine ganz massive Beschneidung von Oppositionsrechten. Die Zurück­ziehung ist der Missbrauch der Geschäftsordnung!

Sie von der ÖVP haben nämlich damit zu erkennen gegeben, dass Sie diese Dring­liche Anfrage nur deshalb eingebracht haben, um sie dann sofort wieder zurückziehen zu können. Das ist eine Biegung der Geschäftsordnung, meine Damen und Herren! Das ist eine ungeheuerliche Vorgangsweise, über die man eine Sonderpräsidiale einzuberufen hätte, Herr Präsident. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Präsident! Ich ersuche um die Einberufung einer Sonderpräsidiale, um diese Beugung des Parlamentarismus zu diskutieren und Konsequenzen daraus zu beraten! (Beifall beim BZÖ.)

2.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nach Einsicht in die Geschäftsordnung muss fest­gestellt werden, dass diese Zurückziehung geschäftsordnungskonform gewesen ist. Ob diesbezüglich eine Behandlung in der Präsidiale notwendig ist, darüber können wir auch im Anschluss an die Tagesordnung, die ja nun erschöpft ist, eine Debatte führen.

Herr Kollege Kogler hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet; vorher aber noch Folgendes: Obwohl diese Zurückziehung der Anfrage geschäftsordnungskonform gewesen ist, ist aber aus meiner Sicht diese Frage – das ist eine politische Wertung – durchaus in der Präsidiale behandelnswert. Ob man allerdings dazu eine Sonder­präsidiale noch heute braucht, weiß ich nicht, weil es ja keinen dringenden Anlassfall mehr gibt, da diese Zurückziehung ja nicht rückholbar ist. (Bravorufe bei der ÖVP.)

Herr Kollege Kogler, Sie sind zur Geschäftsordnung am Wort. – Bitte.

 


2.33.11

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Meine Damen und Herren! Es geht weniger um die Behauptung eines unmittel­baren und direkten Missbrauchs der Geschäftsordnung, sondern um eine – ganz im Gegenteil – massive Biegung der Geschäftsordnung unter Heranziehung mehrerer Möglichkeiten.

Es geht dabei auch nicht um die Uhrzeit, denn die Geschäftsordnung kennt meines Wissens eine Unterscheidung zwischen Tag und Nacht nicht, aber: Wenn das Schule macht, was hier passiert ... (Zwischenrufe beim BZÖ.) – Sie vom BZÖ schauen so treuherzig. Damit es kein Missverständnis gibt: Ich habe keine Freude mit dieser


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