sein könnten für andere wichtige Bereiche, wie zum Beispiel den Hochschulplan. Und in diesem Sinne möchte ich auch das Anliegen der Studierenden unterstreichen, Teil der Hochschulkonferenz zu sein, die ja ein beratendes Gremium des Herrn Bundesministers werden soll, und dass es da – wie man sieht – sinnvoll ist, die Studierenden rechtzeitig einzubinden, und dass das zu sehr tragfähigen und guten Lösungen führen kann.
Auch die Beschleunigung der Nostrifizierungen halte ich für einen wichtigen Schritt und freue mich, dass wir das heute beschließen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
14.55
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.56
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet im Bereich der Planbarkeit und bei den organisatorischen Erleichterungen für die Universitäten durchaus Verbesserungen. Aber, und das ist ja eigentlich das Wichtige, denn die Kunden, wenn man so will, sind ja die Studenten, auch für die gibt es in der Planbarkeit durchaus Verbesserungen, und auch bei den Nostrifizierungen gibt es wesentliche Klarstellungen. Man könnte also sagen: ein durchaus gelungenes Paket!
Ich möchte vor allem bei den Terminen anmerken: Im ersten Ansatz könnte man ja meinen, durch die Verkürzung der Termine wäre eine Schlechterstellung für die Studierenden gegeben, aber durch die zahlreichen und vor allem treffsicheren Ausnahmen ist da durchaus auch eine Verbesserung gegeben.
Man könnte sich jetzt fragen: Wenn wir in diesem Bereich eine so gute und durchaus einhellige Gesetzesmaterie schaffen können, warum schafft es dann die Regierung nicht, das auch in anderen Bereichen der Wissenschaft, der Universitäten zu machen, zum Beispiel bei den Studiengebühren? Auch dort hätten es sich die Studierenden und vor allem auch die Universitäten verdient, Klarheit und organisatorische Erleichterungen zu haben.
Das, was wir momentan haben, nämlich eine quasi Erpressung der Universitäten, ist ja nicht wirklich gut. Es ist weder gut für die Universitäten, die eigentlich ihr Geld, das sie einnehmen könnten, sofort als Rückstellungen platzieren müssen, und es ist auch nicht gut für die Studierenden.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studiengebühren – Klarheit für die Studierenden und Universitäten
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen mit dem Ziel:
1) Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie z.B. der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Wird ein Studienabschnitt in der vorge-
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