Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 105

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einen vom Sessel reißt, aber ich glaube, dass es doch ein Signal der Verwaltungs­vereinfachung darstellt. Viele Sonderbehörden werden eingespart.

Leider ist noch kein finanzieller Einsparungseffekt ausgewiesen, zumindest bisher nicht. Ich hoffe doch, dass dieser noch zustande kommt. Wenn man eine Verwaltungs­ebene einspart und Gerichte zusammenlegt, sollte doch à la longue auch ein finanzieller Aspekt herauskommen. Nicht jede Reform muss mehr kosten als der Status quo.

Es wird natürlich in den nächsten eineinhalb Jahren – es ist eine sehr lange Legisvakanz – noch darauf ankommen, all diese Punkte, die wir jetzt als Bedingung gemeinsam gestellt haben, auch umzusetzen. Es war ja auch unser Wunsch, Herr Staatssekretär, dass Sie oder der Herr Bundeskanzler vor dem Inkrafttreten noch dem Parlament über die Umsetzung Bericht erstatten.

Abgeordneter Gerstl hat angesprochen, wie toll es ist, dass jetzt die Länder auch einen Anteil an der Rechtsprechung bekommen. – Da ist jetzt ein wunder Punkt von mir angesprochen worden, weil das der einzige Punkt ist, mit dem ich mich eigentlich nicht gerne anfreunden kann, weil er unseren Grundsätzen widerspricht. Wir wollen in die andere Richtung gehen. Wir glauben, dass in einem Österreich des 21. Jahrhunderts einer Zersplitterung in der Gesetzgebung und in der Vollziehung, so wie wir sie derzeit haben, ein Ende gesetzt werden sollte und dass wir bundeseinheitliche Gesetzgebung, bundeseinheitliche Vollziehung – mit einer Länderbeteiligung bei der Entstehung – haben sollten, aber nicht diese Aufsplitterung. (Beifall beim BZÖ.)

Doch jetzt passiert es in diesem Bereich auch noch bei der Justiz! Wie gesagt, wir haben das hier lange entsprechend eingebracht. Mir war klar, dass wir das nicht ändern können, weil es ja die Bedingung der Länder für ihre Zustimmung gewesen ist. Es ist schon ein bisschen bezeichnend, wie lange es gedauert hat, dass die Länder zustimmen, obwohl sie jetzt eine zusätzliche Kompetenz bekommen. Aber ich mache einen letzten Versuch – man soll die Hoffnung nie aufgeben –, in einem Abänderungs­antrag doch noch zu versuchen, dass wir das bundeseinheitlich regeln. Ich sage aber gleich, wir werden auch dem anderen zustimmen. Aber es sollte das Signal gesetzt werden.

Ich sage eines auch noch einmal positiv: Es ist dann wenigstens gelungen, in einem Fünf-Parteien-Entschließungsantrag dem Wunsch des Gesetzgebers Ausdruck zu verleihen – das heißt nicht, es sollte möglichst so sein, sondern es ist der Wunsch des Gesetzgebers, des Nationalrates –, dass die Organisationsrechte einheitlich sein sollen, dass die Dienstrechte einheitlich sein sollen und dass es da Durchlässigkeit geben soll. Es sollen hier nicht wieder Schrebergärten der Landesfürsten eingerichtet werden, wo sie ihre parteipolitisch motivierten Personalbesetzungen umsetzen sollen. Das ist hier klar festgelegt, das ist der Wunsch aller fünf Parlamentsparteien. Es war uns ganz besonders wichtig und eine Grundvoraussetzung für unsere Zustimmung, dass es nicht neun verschiedene Organisationen gibt, sondern dass das einheitlich strukturiert werden soll.

Wir hätten es auch gerne im Gesetz so gehabt, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein, den ich leider – die Geschäftsordnung schreibt das vor – vorlesen muss:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„… Die im Titel genannte Vorlage wird wie folgt geändert:

 


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