Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 153

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lange darauf einstellen kann, dass da etwas passieren muss, dann so zugeht. Jetzt haben Sie jahrelang in Sachen Parteispenden herumgeludert. Dieser Ausdruck passt wirklich; und jetzt haben Sie entsetzt in letzter Not dahergeschludert. So schaut es halt leider aus. Deshalb werden wir diese Einladung, wenn Sie so wollen, gerne annehmen, beziehungsweise, umgekehrt formuliert, ist es ja auch so, dass wir auch in diese Verhandlungen hineindrängen, damit wir – und das ist mit Sicherheit auch das Interesse der Grünen – am Schluss hier ein Transparenz- und Anti-Korruptionspakt – mehrere Gesetze im Übrigen, aber speziell dieses – erreichen, das diesen Namen, nämlich Offenlegungsgesetz dann wirklich verdient.

Deshalb werden wir jetzt aber schon – so geschwind sind wir eben – ein paar Punkte gemeinsam durchgehen müssen, damit Sie sich jetzt einmal orientieren können.

Es war doch so, dass seit eineinhalb Jahren wesentliche Punkte klar sind. Es hat sogar eine Fünf-Parteien-Einigung in einigen Bereichen gegeben, wozu dieser Entwurf interessanterweise wieder an ein paar Stellen dahinter zurückfällt. Seit eineinhalb Jahren ist das mit den hanebüchensten Ausreden blockiert worden, mit Ankündi­gungen, dass das jeweils in zwei Wochen von der SPÖ und von der ÖVP vorliegen werde.

So gesehen ist es ja einmal ein Fortschritt an der Stelle. Aber was es jetzt braucht, das ist ein wirkliches Gesetz, das man herzeigen kann, Herr Bundeskanzler, das uns, wie Sie heute zitiert worden sind, von den Nachzüglern in Europa zu den Vorreitern macht. Dort sind wir leider noch lange nicht, das müssen wir jetzt gemeinsam durchkämpfen.

Wenn es so ist, dass dieser eine zentrale Punkt bleibt, den Klubobfrau Glawischnig herausgearbeitet hat, wo immer noch nicht klar ist, ob Sie hier ein Missverständnis produziert haben oder ob das absichtlich so gemeint ist, dass in Ihrem § 2 – noch einmal wortwörtlich – die Beiträge und die Zuwendungen im Sinne des Artikel 2 des entsprechenden Bundesgesetzblattes nicht vorkommen sollen – und dort wird das eindeutig mit Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen, freiwillige Mitgliedschaft, definiert –, dass das definitorisch überhaupt keine Spende nach Ihrem § 2 sein soll, dann ist das ja sogar ein Rückschritt gegenüber dem jetzigen Gesetz. Jetzt ist das wenigstens als Sammelrubrik auszu­weisen.

Das ist im Übrigen eine lange Liste, sage ich Ihnen nur. Wir haben uns das angeschaut. Da ist auch die Industrie natürlich dabei, die IV, die Junge Industrie et cetera, der Verband der Versicherungsunternehmen und so weiter und so fort.

In dieser Definition wäre das überhaupt keine Spende mehr. Ich weiß nicht, was Sie damit beabsichtigen. Jedenfalls kann es so nicht bleiben. Wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass die Industriellenvereinigung – und da geht es noch gar nicht um Spendenwäsche, das wird dann nur noch komplizierter an der Stelle – unerkannt und nach dieser Definition weiter Millionen, Hunderttausende Euro an eine Partei, vermutlich am ehesten an die ÖVP, mir nichts dir nichts überweist, und die Öffentlich­keit soll deshalb nichts erfahren, weil Sie das mit einem angeblichen Transparenz­gesetz gleich einmal vom Spendenbegriff wegdefiniert haben. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. – Sorry oder Gott sei Dank! (Beifall bei den Grünen.)

Bleiben wir einmal bei den großen Brocken! Das haben Sie jetzt überhaupt nicht ausgeführt – weder in Ihrer Rede noch in den gesetzlichen Bestimmungen findet sich irgendetwas. Um zwischendurch auch die positiven Geschichten anzumerken: Dass Unternehmen mit 25 Prozent öffentlicher Beteiligung überhaupt dem Spendenverbot unterliegen, ist gut und nützlich. Das haben wir jetzt auch noch mit durchgesetzt, da es zuerst nur 50 Prozent waren. Das ist ein Fortschritt. Das wird auch von ExpertInnen anerkannt.

 


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