Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 249

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sehen, wie wichtig es ist, dass wir gerade hier in Österreich gut ausgebildetes Pflege­personal haben. Herr Minister, Sie haben es auch angesprochen, natürlich ist es wich­tig, dass man genügend Geldmittel in Umschulungen investiert, es muss uns aber auch klar sein, dass ein guter Lehrberuf geschaffen würde.

Wenn Sie jetzt Befürchtungen haben und sagen, 15-Jährige seien nicht in der Lage, ei­nen Pflegeberuf auszuüben, dann müssen wir uns etwas überlegen; dann beginnen wir eben mit 16 Jahren und machen im ersten Jahr die Theorie und erst später, mit 17 oder 18 Jahren, das Praktikum. Also ich würde zuerst den Theorieteil ansetzen und später, wenn sie so weit sind, sollen die Jugendlichen den Pflegeberuf erlernen, denn sonst haben wir nichts anderes als Hilfskräfte, die mit wenig Geld auskommen müssen, und auf lange Sicht profitieren die zu Pflegenden auch nicht davon.

Das Einzige, was ich bei diesem Antrag kritisieren muss – oder was ich zumindest nicht verstehe, Frau Kollegin –, ist, dass man einen Lehrberuf ergreift und nach drei Jahren nur Pflegehelfer ist. Ich finde, wenn man einen Lehrberuf abschließt, dann darf der Begriff „Helfer“ nicht mehr vorkommen. Auch da gilt es Überlegungen anzustellen.

Natürlich brauchen wir einen Pflegeberuf in Österreich, Herr Minister, denn auf lange Sicht, angesichts der Alterspyramide, kann es nicht sein, dass wir Ausländer illegal be­schäftigen müssen, damit wir in unserem Land die alten Menschen pflegen können. Sie wissen auch, dass man das auf lange Sicht nicht immer leugnen kann.

Wir werden diesen Antrag unterstützen und auch weiterhin die Thematik im Auge be­halten. Sie werden es in ein paar Jahren auch sehen: Dies wird in anderen Ländern auch so gehandhabt, dass es nämlich in Zukunft einen eigenen Pflegeberuf geben wird. Diesbezüglich sehen wir kein Problem. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

22.09

22.10.10

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Ar­tikel 15a B-VG in 1652 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behandlung des Nationalen Ak­tionsplans für Menschen mit Behinderungen (NAP) im Nationalrat.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist nicht die Mehr­heit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1853 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ur­sula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung des beruflichen Um­stiegs in den Pflege- und Betreuungsbereich.

 


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