Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 34

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kommen werden, denn wir wissen, dass Frauen da immer schlechter aussteigen als Männer.

Planen Sie weitere Entlastungsmaßnahmen in Richtung Senkung der Sozialversiche­rungsbeiträge beziehungsweise eventuell eine Verdoppelung der Negativsteuer?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich habe die Negativsteuer erwähnt – die ist im Moment kein Thema, weil ich mir denke, dass diese Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen im Moment Maßnahme genug ist. Ich weise nur darauf hin, dass Frauen in diesem Land zum Glück, weil wir ein Sozialstaat sind, Möglichkeiten haben, dass ihnen auch Hilfen in den Ländern zukommen. Es gibt Familienhilfen der Länder, es gibt zusätzliche Sozialhilfemaßnahmen der einzelnen Länder. Das geht bis hin zur Rundfunkgebühren­befreiung, bis hin zu Wohnkostenzuschüssen, bis hin zu Heizkostenzuschüssen.

Ich denke, dass Frauen mit sehr niedrigen Einkommen, bis wir einen Ausgleich erreicht haben, was die Einkommen an sich betrifft, all diese Maßnahmen in Anspruch nehmen müssen und sollen, und wir müssen ihnen das auch sagen. Trotzdem glaube ich, dass 1 000 € Mindestlohn – bis Juni werden alle Branchen das annehmen – auch ein Bei­trag sein kann, dass Frauen nicht mehr so von Armut betroffen sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Kitzmüller, bitte.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Frauen und Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, haben keine Möglichkeit, die Absetzbeträge als Kinderabsetzbeträge geltend zu machen. Wenn sie sie hingegen einer Fremdbe­treu­ung übergeben, ist es möglich, Absetzbeträge in der Höhe von rund 2 300 € geltend zu machen.

Wir sehen, dass Frauen und Mütter mit ihrem Einkommen oft kein rechtes Auskommen haben. Meine Frage daher: Frau Minister, wie können Sie Ihre Zustimmung zur Steuer­reform rechtfertigen, wenn Sie wissen, dass durch die sogenannte Familienentlastung mit Kinderabsetzbeträgen, Kinderfreibeträgen und absetzbaren Fremdbetreuungs­kos­ten Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, stark diskriminiert werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es insgesamt 750 Millionen € sind, die den Familien mit dieser Steuerreform zugutekommen. Ich habe die 13. Familien­beihilfe, die wir auch nicht vergessen dürfen, die ja schon wirksam ist, dazugerechnet.

Die drei Varianten Kindergeld, die junge Mütter in Anspruch nehmen können, sind drei Möglichkeiten, unterschiedlich lange daheim zu bleiben. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir Frauen fördern, dass sie, wenn es notwendig ist, schnell wieder in ihren Beruf zurückkehren können, weil sie sonst vielleicht den Anschluss verpassen, und dass es wichtig ist, dass wir zu den Maßnahmen Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag auch – dazu bekenne ich mich ausdrücklich – die Absetzbarkeit von Kinderbetreuung dazuge­nommen haben, weil wir auch pädagogische Qualität bei der Ausübung dieser Tätigkeit eingefordert haben, die wir mit dieser Steuerreform einbringen konnten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl.

 


Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Steuerreform schafft eine Reihe von Anreizen zur Frauenerwerbstätigkeit. Hervor-


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