Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 43

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das, was für mich eigentlich noch ein wichtiger Punkt wäre, sind die unbegleiteten min­derjährigen Flüchtlinge. Es wäre mir viel lieber, wenn wir das hier diskutieren würden, Kollegin Korun hat bereits auf dieses Problem hingewiesen. Da muss eine Regelung geschaffen werden, da muss es so schnell wie möglich eine Lösung geben.

Die Kinder müssen dem Kindeswohl entsprechend ordentlich versorgt werden. Sie brauchen eine obsorgeberechtigte Person, die sie in allen Dingen begleitet. Es ist si­cherlich nicht einfach, in einem fremden Land, in dem man eine fremde Sprache spricht, irgendwo angekommen zu sein, mit Geschichten im Hinterkopf, dass dies das gelobte Land ist und dass hier alles besser ist, mit Familien im Hintergrund, die ihr gesamtes Geld dazu verwendet haben, Schlepper zu finanzieren, die Kinder hierher gebracht haben. Aber dann müssen wir dafür Sorge tragen, dass diese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gut versorgt sind, ausreichend versorgt sind und dem Kin­deswohl entsprechend versorgt sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden das nicht allein nur als Nation, als Staat Österreich schaffen. Seitens der EU müssen da noch zusätzliche Maßnah­men getroffen werden.

Abschließend möchte ich noch sagen: Der Begriff „Asylmissbrauch“ ist nichts anderes als ein politisches Schlagwort; es ist in Wirklichkeit ein inhaltsleerer Kampfbegriff. (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Den Begriff gibt es gar nicht!)

12.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Großruck ist der Nächste auf der Rednerliste.

Bevor ich ihm das Wort erteile, mache ich noch die Mitteilung, dass der von Herrn Ab­geordnetem Rosenkranz eingebrachte Entschließungsantrag ordnungsgemäß einge­bracht wurde und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Rosenkranz, Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betref­fend unbedingt notwendige Verschärfungen in der für 2012 geplanten Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Kriminalität und Asylmissbrauch“ in der 177. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 30. Okto-
ber 2012.

Im Innenausschuss am 3. Juli 2012 wurde das Bundesgesetz, mit dem ein BFA-Ein­richtungsgesetz und ein BFA-Verfahrensgesetz erlassen sowie das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 geändert werden (Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz – FNG) durch SPÖ und ÖVP beschlos­sen.

In diesem Ausschuss wurde auch mit den Stimmen der Regierungsparteien ein Ent­schließungsantrag betreffend die Novellierung der fremdenrechtlichen Materiengesetze beschlossen.

„Mit der Novelle zur Schaffung des neuen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung dieses Bundesamtes normiert. Dabei werden nur jene Bestimmungen geändert, die für Einrichtung zwingend notwen­dig sind.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite