Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung / Seite 71

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Aufsichtstätigkeiten bzw. -pflichten seitens der zuständigen staatlichen Organe der Republik Österreich für Bankenaufsicht und Bankenkontrolle.

3. Hintergründe, Ursachen und Notwendigkeit der Teilverstaatlichung der Österreichi­schen Volksbanken AG (ÖVAG) im Jahr 2012 und die Aufklärung der diesbezüglichen Tätigkeiten von Verantwortungsträgern der Republik Österreich, insbesondere in Finanz­ministerium, Finanzprokuratur, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank und die Untersuchung der Wahrnehmung der Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten bzw. -pflichten seitens der zuständigen staatlichen Organe der Republik Österreich für Ban­kenaufsicht und Bankenkontrolle. Insbesondere auch im Hinblick auf die nachweis­lichen Warnungen an die verantwortlichen Organe der Republik Österreich betreffend den wahrscheinlichen Ausfall von Rückzahlungen von Kapital und Zinsen an die Republik Österreich seitens der ÖVAG.

Insbesondere soll der Untersuchungsausschuss Einsicht in sämtliche Verträge und allfällige zwischenstaatliche Vereinbarungen betreffend Notverstaatlichung von Hypo Alpe Adria Bank und Kommunalkredit Austria AG sowie Teilverstaatlichung der Österreichischer Volksbanken AG (ÖVAG) nehmen und diese entsprechend dem Untersuchungsgegenstand prüfen.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien, deren nachgelagerter Dienststellen, von Akten der Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer kurzen Debatte.

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


16.23.16

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen Bundes­minis­terinnen, insbesondere Frau Finanzminister Fekter! Es freut mich, dass auch Sie Zeit gefunden haben, zu kommen. Wir beantragen neuerlich die Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses gemäß § 33 GOG zu den Banken-Notverstaatlichungen von Hypo Alpe-Adria, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken-AG beziehungsweise ÖVAG.

Wir beantragen einen solchen Untersuchungsausschuss nicht nur deswegen, meine Damen und Herren, weil wir hier im Hohen Haus von diesem Rednerpult aus immer wieder die tatsächlichen Hintergründe dieser Notverstaatlichungen erklären wollen, sondern auch, weil seit dem letzten Antrag, der ja von den beiden Regierungsparteien


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