Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 159

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Oder: die gesetzliche Festlegung von Fristen für Stellungnahmen, damit es nicht nur im Ermessen der Ministerien ist.

Oder: das gesetzlich verankerte Rederecht des Erstunterzeichners. Ja, wenn man sich gut versteht, dann einigt man sich, aber das kann es nicht sein. Hier muss es – wie Kollege Pirklhuber gesagt hat – klare Verbindlichkeiten und klare Rahmen geben.

Weiters: Verbesserte Information und Präsentation der Ergebnisse, wenn etwas zur Kenntnis genommen wird. Oder auch die Verbindlichkeit, wenn es darum geht, etwas an die Fachausschüsse zuzuweisen.

Ich lade alle meine KollegInnen von den anderen Fraktionen herzlich ein, dass wir das, worauf wir uns gemeinsam geeinigt haben, vielleicht auch in Form eines Abände­rungsantrages im Rahmen der Ausschussdebatte, die ja jetzt einige Wochen dauern wird, einbringen. Ich glaube, dann wären wir einen guten Schritt weiter.

Was die Zuweisung an Fachausschüsse betrifft, so wurde ja heute schon gesagt, dass wir beim jetzigen Sammelbericht einige Bürgerinitiativen beziehungsweise Petitionen den Fachausschüssen zugewiesen haben. Ich bedauere sehr, dass wir drei Bürger­initiativen beziehungsweise Petitionen nicht zugewiesen haben: wichtige, wie zum Beispiel jene betreffend Kinderrechte, wichtige, wie jene gegen den Bau der Tauern­gasleitung – auch ein Problem für die dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger –, aber auch die Bürgerinitiative „JA! zu rauchfreier Atemluft“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da geht es eigentlich nicht darum, dass wir entscheiden, ob wir inhaltlich mit allem einverstanden sind. Gerade bei der Bürger­initiative „JA! zu rauchfreier Atemluft“ sind Forderungen drinnen, die ich nicht alle unterstütze, aber es geht in einem Petitionsausschuss darum, wenn etwas von einer breiten Mehrheit von Bürgerinnen und Bürgern getragen wird, die Möglichkeit zu schaffen, dass auf parlamentarischer Ebene, auf fachlicher Ebene intensiv darüber diskutiert wird und dann die Schlüsse daraus gezogen werden.

Das ist mein Zugang, und das ist auch mein besonderes Anliegen, denn sonst haben die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl, dass sie nicht ernst genommen werden. Wenn Sie sagen, es erfolgte eine Kenntnisnahme, dann versteht das niemand. Wir wissen, was damit gemeint ist, und wir reden darüber, aber mehr tun wir nicht. Wir reden darüber, wenn es nicht etwas ist, das schon umgesetzt worden ist.

Auch weil gerade dieses „JA! zu rauchfreier Atemluft“ so viele Inhalte hat, weil es hier auch um wichtige Anregungen für Kinder und Jugendliche geht, die natürlich gefährdet sind – das ist unbestritten, da es gesundheitliche Schäden nach sich zieht, wenn Kinder zu früh zu rauchen beginnen –, und weil das aus unserer, aus meiner Sicht auch viel zu wenig in der Kindergesundheitsstrategie zum Ausdruck kommt, möchte ich jetzt folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Uschi Haubner, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat im Rahmen der Kindergesundheitsstrategie einen Aktionsplan zur Rauchprävention für Kinder und


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