Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 189

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ihre Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser weiterhin sicher­stellt und Wasserversorgung als Ziel der öffentlichen Hand verankert.“

*****

Das ist die schärfste mögliche Regelung, die hier im Parlament zu fassen ist, und diesen Weg werden wir einschlagen, und Sie sind herzlichst eingeladen, diesem Ent­schließungsantrag der beiden Koalitionsparteien auch zuzustimmen.

Viele kommen ja ein bisschen in der Welt herum, sei es in Europa oder wo auch immer, und da hören Sie dann immer die Warnungen: Trinken Sie lieber das Mineral­wasser oder das einfache Wasser aus der Flasche! Trinken Sie nicht das Wasser, das aus dem Wasserhahn kommt! Und jetzt sage ich Ihnen etwas: Wir in Wien und wir in Österreich können stolz darauf sein, dass wir unser Trinkwasser genießen können, weil es von höchster Qualität ist. Und das Bekenntnis ist ein tausend­prozentiges: Dieses unser Wasser werden wir zu verteidigen wissen, und das werden wir auch machen! (Beifall bei der SPÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cap und Kopf, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Sicherstellung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand

eingebracht in der 187. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Dring­lichen Antrag 2179/A(E)

Wasser ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage der Menschen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung ist daher eine vordringliche Aufgabe der öffentlichen Hand.

Der Entwurf einer Konzessionsrichtlinie der EU will Gebietskörperschaften, die die Ver­sorgung der BürgerInnen mit Wasser einem privaten oder teilprivaten Unternehmen übertragen wollen, ein konkretes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren vor­schrei­ben.

Obwohl durch diese Richtlinie keine Gebietskörperschaft gezwungen wird, ihre Was­server­sorgung zu privatisieren, und die Gebietskörperschaften im Falle einer Privati­sierungsentscheidung auch weiterhin allein über die Bedingungen der Dienstleistung entscheiden können, ist in der Öffentlichkeit große Verunsicherung entstanden.

In zahlreichen österreichischen Gemeinden wird die Wasserver- bzw. -entsorgung von privaten oder teilprivaten Firmen durchgeführt. Weiters wird in vielen Gemeinden die Wasserversorgung von Wasserverbänden und -genossenschaften durchgeführt. Dies soll auch weiterhin möglich sein, sofern die öffentliche Hand einen kontrollierenden Einfluss auf die Dienstleistung behält.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite