Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 75

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Das ist wirklich eine massive Arbeit gewesen, und da habe ich niemanden gesehen von der ÖVP, da habe ich niemanden gesehen von der FPÖ, da war auch niemand von der SPÖ dabei. Und dann zu sagen, das sei sozusagen ein Vassilakou-Paket?! – Na Mahlzeit. (Heiterkeit des Abg. Dr. Bartenstein. – Abg. Dr. Bartenstein: ist Ihre Parteifreundin!)

Also nehmen Sie teil, arbeiten Sie mit, dann werden Sie auch Ihre Ansicht ein bisschen ändern können und sich der Realität etwas nähern können! – Gut.

Wir haben auch mühsam verhandelt, um die Behindertenausweise auf ein neues recht­liches Standbein zu bringen. Das war auch mühsam. Und ich bedanke mich da auch bei allen Beteiligten, dass es zu einem Konsens kam – der allerdings Pferdefüße hat, das gebe ich schon zu: Wir haben keine Befristung. Und gerade der Missbrauch bei der Verwendung von Behindertenausweisen, was Parkraumbenützung anlangt, ist wirklich weit verbreitet. Ich erinnere daran nur mit einem Schlagwort: Fall Kapeller. Ich meine, das war hochnotpeinlich – und es wurden glücklicherweise die Konsequenzen gezogen –: missbräuchlicher Gebrauch eines Behindertenausweises eines Verstorbe­nen!

Und ich verstehe die Kommunen, ich verstehe den Städtebund, die sagen: Mit der jet­zigen Regelung, wo wir eine zentrale Verwaltung haben, ist zwar ein Fortschritt er­reicht, aber ohne Befristung haben wir als Kommunen, wir als Gemeinden die Schwie­rigkeiten im Vollzug. Wie können wir das kontrollieren?

Ich appelliere daher noch einmal an die Ministerin, den Entschließungsantrag, den wir jetzt gemeinsam beschließen werden, wirklich möglichst rasch umzusetzen und den Gemeinden vor Ort bessere Kontrollmöglichkeiten zur Hand zu geben. Denn: Jetzt sind mehr Menschen berechtigt, mehr haben einen derartigen Parkausweis, aber der Park­raum ist nicht mehr geworden, und die Kontrollbedingungen sind noch nicht optimal. Ich glaube, da spreche ich auch im Sinne meines Kollegen Huainigg, dass wir hier durchaus nachbessern sollten und dass die Entschließungsanträge nur eine sanfte An­näherung sind an das, was an sich notwendig ist.

Und zum Schluss noch zum Radpaket: Ich habe schon erwähnt, wie mühsam die Ver­handlungen waren, wie dringend es notwendig ist, und wir haben uns entschlossen, trotz der vielen Mängel, die aus unserer Sicht hier noch zu vermerken sind – es ist noch lange nicht so, dass RadfahrerInnen oder FußgängerInnen, obwohl sie die Mehr­heit darstellen, als gleichberechtigte Partner im öffentlichen Raum angesehen wer­den –, diesem Paket zuzustimmen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Studie zu Vorrangregeln für Radfahrer/innen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, eine Stu­die zu den Vorrangregeln für Radfahrer/innen in der Praxis und möglichen Änderungen zu beauftragen.“

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Kollege Deimek hat gesagt, eine Studie ist nicht viel wert. Ich sage, eine Studie ist ein erster Schritt, sonst hätten wir überhaupt nichts. Und es geht um Sicherheit, um Ver-


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