Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 99

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zwei Stunden mehr an Unterrichtszeit für die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler

Entlastung der Lehrer von administrativen Aufgaben

Reduktion des Verwaltungsmanagements und eine umfassende Kompetenz­verein­fachung

verbesserte Bedingungen für den Arbeitsplatz Schule

Einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht für Pädagogen und eine Verflachung der Einkommenskurve“

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Vielen herzlichen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend zwei Stun­den mehr für die Zukunft unserer österreichischen Schülerinnen und Schüler

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 in der 19. Sitzung des Nationalrates XXIV GP

Durchschnittlich unterrichten die OECD-Lehrer im Primarbereich 812 (Zeit)–Stunden, die Spannweite reicht jedoch von 650 Stunden (Dänemark) bis 1080 (USA). Österreich liegt mit rund 800 Stunden im Durchschnitt. Im Sekundarbereich II liegt die Spannbreite von 364 (Dänemark) bis 1.080 (USA) durchschnittlich sind es 667 Stunden. Österreich liegt auch hier mit rund 600 Stunden am Schnitt. Laut OECD – Bericht beträgt die Netto-Unterrichtszeit der Lehrer in Österreich pro Jahr in den einzelnen Bereichen Primarbereich 774, Sekundarbereich I 607, Sekundarbereich II 589 Nettounterrichts­stunden pro Jahr. Bei einer nach der Arbeitszeitstudie „LehrerInn 2000“ ausge­wie­senen Jahresarbeitszeitleistung der österreichischen Lehrer von rund 1.800 Stunden bedeutet dies, dass die österreichischen Lehrer signifikant weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit bei den Schülern verbringen. (Primarbereich 43%, Sekundarbereich I 33,7% Sekundarbereich II 32,7%).

Zwei Stunden mehr in den Schulklassen bedeutet eine Investition in die Zukunft unserer Schüler und darf nicht an der starren Haltung einer gut organisierten Minderheit zerschellen.

Das Arbeitszeitmodell der wöchentlichen Lehrverpflichtung (Pflichtstundenmodell) basiert auf der Unterrichtstätigkeit der Lehrer. Laut der Arbeitszeitstudie „LehrerInn 2000“ ist nur ein Drittel der Gesamttätigkeit des Lehrers ausschlaggebend für die Arbeits­zeitbemessung und somit für die Besoldung. Die Studie empfahl, die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer gesamthaft zu betrachtet und alle von der Lehrerschaft wahr­zunehmenden Aufgaben transparent zu erfassen und zu beschreiben. Ein solcher Ansatz könnte laut Studie auch ein besserer Ausgleich und eine Steuerbarkeit der zeitlichen Belastungen für den/die einzelne/n Lehrer bzw. Lehrerin sowie eine Flexibilisierung der Organisation auf Schulebene bewirken. Bisher wurden keine entsprechenden Änderungen am Besoldungsrecht für Lehrer vorgenommen.

 


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