Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 107

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem sachlichen Zusammenhang und somit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner und weiterer Abgeordneter betreffend Kulturauftrag des ORF

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3 „Bericht des Kulturausschusses über den Kulturbericht 2007 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-28/177 d.B.)“ in der 19. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP., am 21. April 2009.

Im Programmauftrag des ORF, formuliert im § 4 ORF-Gesetz hat der Gesetzgeber der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ORF eine ganze Reihe von gesetzlichen Aufträgen im Zusammenhang mit der medialen Vermittlung von Kultur gegeben.

Im einzelnen umfasst der Programmauftrag (§ 4 ORF-Gesetz) folgende Zielsetzungen im Zusammenhang mit der Kultur:

die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen;

die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft;

die angemessene Berücksichtigung und Förderung der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion;

die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots.

In Erfüllung seines Auftrages hat der Österreichische Rundfunk ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur , Unterhaltung und Sport für alle anzubieten. Das Angebot hat sich an der Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren und sie ausgewogen zu berücksichtigen.

Insbesondere Sendungen in den Bereichen Information, Kultur und Wissenschaft haben sich durch hohe Qualität auszuzeichnen. Der Österreichische Rundfunk hat ferner bei der Herstellung und Sendung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf die kulturelle Eigenart, die Geschichte und die politische und kulturelle Eigenständigkeit Österreichs sowie auf den föderalistischen Aufbau der Republik besonders Bedacht zu nehmen.

Durch die derzeitige prekäre finanzielle Situation der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalt ORF scheint die Einhaltung dieser gesetzlichen Aufträge für die Zukunft in Frage gestellt, wenn nicht gar unmöglich gemacht.

Neben der Kündigung des Rahmenvertrages mit der Wiener Staatsoper, der die Übertragung von Opernaufführungen geregelt hat, streicht der ORF immer häufiger auch Übertragungen diverser Theaterstücke von Österreichs Bühnen.

Jahrzehntelang war es für das Publikum möglich, im Rahmen von Übertragungen im Fernsehen Werke und deren große Interpreten und Künstler kennenzulernen. Marcel Prawy oder Heinz Fischer-Karwin verstanden es, Kunst attraktiv zu vermitteln. Das fehlt im derzeitigen Programm des ORF gänzlich.

Diese Vernachlässigung des gesetzlich vorgeschriebenen Kulturauftrages ist nicht mehr zu akzeptieren. Nicht nur dass auf Grund dieser Einsparungen die Dokumen­tation von großen Aufführungen, die für die Kulturnation Österreich enorm wichtig


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