Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 32

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Die Aktuelle Stunde steht unter dem Thema:

„Gleichstellung: Erfolge. Perspektiven. Maßnahmen.“

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. Sie verfügt über eine Rede­zeit von 10 Minuten. – Bitte.

 


9.22.45

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen allen einen wunderschönen Frühlingsbeginn.

Der Monat März steht im Zeichen des Frauentages. Wir feierten heuer am 8. März zum 102. Mal den Internationalen Frauentag. Der Internationale Frauentag ist immer eine Schnittstelle von frauenbewegten Frauen im Jahr. An diesem Tag denken wir darüber nach, was uns gelungen ist und was es noch zu tun gilt. Und wenn wir – und so haben wir ja auch unsere Fragestunde heute genannt – über Gleichstellungspolitik reden, wenn wir über Erfolge reden, wenn wir über Maßnahmen reden, wenn wir über Per­spektiven reden, dann möchte ich schon darauf hinweisen und auch darauf Bezug nehmen, dass diese Legislaturperiode ja schon im Herbst dieses Jahres zu Ende geht, und einen Überblick geben, was uns gelungen ist, wo wir Leistungen zu verzeichnen haben.

Und dabei ist mir ein Thema eingefallen, und das betrifft sehr viele Frauen ganz massiv: Wie schaut es denn am Arbeitsmarkt aus? Wie schaut es mit dem Verdienst der Frauen aus? Ist dort etwas weitergegangen? – Ich erinnere an das Einkom­men­stransparenzpaket, das wir hier im Parlament beschlossen haben – mit der Kollegin Schittenhelm hat es noch Endgespräche gegeben, die Vorlage kam von der Ministerin. Damit ist einiges gelungen! Dass es da noch viel zu tun gibt und dass hier noch nachzuschärfen ist, das wissen wir, Faktum ist aber, dass die Einkommensschere schön langsam, sage ich jetzt, zusammengeht.

Was hat denn nun dieses Einkommenstransparenzpaket bewirkt? – Erstmals müssen die Betriebe in ihren Stelleninseraten angeben, wie viel man dort verdienen kann. Es muss auch angegeben werden, ob es eine Überzahlung gibt, also ob mehr bezahlt wird als im Kollektivvertrag vorgesehen. Auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme: dass Frauen wissen, was sie in ihrem Bereich, dort, wo sie arbeiten, in der Branche, in der sie tätig sind, verlangen können.

Diesbezüglich war auch der Gehaltsrechner der Frauenministerin eine wichtige zusätzliche Maßnahme. Es gab schon über eine Million Zugriffe – Frauen, die nach­geschaut haben: Was kann ich in meiner Branche verdienen? Wie schaut es wirklich aus? Wie schaut es aus mit den Kollektivverträgen, mit der Einstufung et cetera? – Auch das ist eine sehr, sehr wichtige Maßnahme.

Größere Betriebe – die Betriebe werden von der Beschäftigtenzahl her sozusagen immer kleiner – müssen Einkommensberichte legen, damit da eine Vergleichbarkeit besteht, damit man von der Unternehmensführung, von den Betriebsräten, von den MitarbeiterInnen her einen Vergleich hat und damit man auch dem auf die Spur kommt, wo denn dort die Fallen sind, warum es Lohnunterschiede gibt, wo Diskriminie­rungstatbestände vorhanden sind. – Das ist ein wichtiges und notwendiges Paket gewesen, das wir hier im Parlament beschlossen haben.

Und dann ist auch noch die Gewerkschaft – die Gewerkschaft der Privatangestellten in diesem Fall – in die Debatte eingestiegen und hat gesagt: Auch wir als Sozialpartner müssen darüber nachdenken, wie wir Kollektivvertragslöhne dort, wo Frauen arbeiten,


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