Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 43

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wenn sie sich illegal im Inland aufhalten. Das ist prinzipiell eine sehr gute Sache, und, Herr Bundesminister, Sie haben uns auch im Ausschuss gesagt, dass es eine sehr intensive Zusammenarbeit mit dem BMI gegeben hat.

Das ist etwas, was wir genau weiter beobachten werden, denn eines wollen wir nicht haben: dass dieses Gesetz, das gut gemeint ist, sich dann möglicherweise in eine Richtung entwickelt, die wir alle nicht wollen, nämlich dass sich Schlepper bemüßigt fühlen, Menschenhandel anzukurbeln. Da werden wir genau beobachten, dass das wirklich nur jenen zugutekommt, die es auch brauchen, die tatsächlich Opfer sind.

Sonst ist diese Gesetzesmaterie selbstverständlich eine gute, der man auch guten Ge­wissens seine Zustimmung geben kann. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


10.40.03

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Wir als Grüne sehen keine Grund, dieser Änderung nicht zuzustim­men. Im Gegenteil: Es werden einige Verbesserungen erzielt. Es wird Kompetenzma­terie vereinheitlicht. Ja, da sind wir einverstanden! Trotzdem gibt es auch einige Wer­mutstropfen. Wir haben das auch schon im Ausschuss – ansatzweise, würde ich ein­mal sagen – diskutiert.

Es geht da um die Gruppe derer, die auch Opfer von Verbrechen werden können und auch tatsächlich schon geworden sind, die in Österreich – egal, ob freiwillig oder un­freiwillig – nicht rechtmäßig aufhältig sind. Ich nenne Ihnen dafür nur ein Beispiel, näm­lich das des Schubhäftlings, der vor Jahren im 11. Bezirk nach einem Versuch, ihn ab­zuschieben, von Polizisten gefoltert wurde.

Der würde nicht entschädigt werden, weil er in Österreich nicht rechtmäßig aufhältig war. Jeder weiß, es handelt sich bei ihm – und hoffentlich gibt es nicht mehrere solche Fälle – um ein Opfer von Verbrechen. Klar! Das ist auch mittlerweile ausjudiziert wor­den. Und trotzdem: Auch diese Novelle ändert nichts an seinem Status, ob er oder sie – es kann ja auch eine Frau betreffen; es gibt ja auch Ausnahmematerien, die auf Frauen als Opfer von Menschenhandel abzielen – entschädigt würde.

Wir halten das für einen Fehler. Das ist im Prinzip feig. Ich weiß, diese Debatte ist sehr schwierig zu führen angesichts von Parteien, die sich sofort darauf stürzen, dass unter Umständen ein illegal aufhältiger Mensch eine Leistung erhält – aber ich sage dazu: obwohl er oder sie Opfer eines in Österreich begangenen Verbrechens geworden ist!

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein und zur Kenntnis:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialaus­schusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfer­gesetz geändert wird (2137 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (2218 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfer­gesetz geändert wird (2137 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (2218 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Z 2 lautet § 1 Abs. 7:

 


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