Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 45

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschus­ses 2219 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Impfscha­dengesetz und die 11. Opferfürsorgegesetz-Novelle geändert werden (2162 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (2219 d.B.), wird wie folgt geändert:

Nach Art. 1 Z. 2 wird folgende Z. 2a eingefügt:

„2a. In Art. 12 Abs. 1 Z. 1 wird das Wort ‚Armenwesen‘ durch die Worte ‚Maßnahmen zur Überwindung und Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie diese auslösende Problemlagen, soweit es nicht unter Art. 10 fällt, sowie bedarfsorientierte Mindestsicherung‘ ersetzt.“

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Das wäre kein großer Schritt, aber ein Schritt, mit dem wir das, was eigentlich eine Schande ist für unsere fehlende Sozialgesetzgebung oder unsere fehlende Bereit­schaft, da Verantwortung zu übernehmen, bereinigen könnten. Ich weiß schon, das trifft in erster Linie die Länder, die sich wehren, ja ganz massiv wehren, dass der Bund da seine Rahmenkompetenz, die ihm zusteht, per Verfassung wahrnimmt. Aber wir sollten hier einen Schritt in diese Richtung gehen.

Also, wenn Sie heute nicht zustimmen, dann haben Sie noch eine andere Möglichkeit dazu, denn wir werden das sicher auch noch im entsprechenden Ausschuss disku­tieren, wo es eine entsprechende Novelle geben wird, die von unserer Seite einge­bracht wird.

Überlegen Sie sich das! Machen Sie einen Schritt vom Jahr 1863 vorwärts in das Jahr 2013 im Bereich der Sozialgesetzgebung, im Bereich der Armutsbekämpfung, im Bereich der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung. Es wäre höchst an der Zeit, hier nach 150 Jahren ein neues Recht zu schaffen. (Beifall bei den Grünen.)

10.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben von Herrn Abgeordnetem Öllinger eingebrachten zwei Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen da­her auch mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialaus­schusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensop­fergesetz geändert wird (2137 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (2218 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensop­fergesetz geändert wird (2137 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Sozialausschus­ses (2218 d.B.) wird wie folgt geändert:

 


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