Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 135

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vergeben kann. Das wäre ja kein Problem. Das heißt, wir hätten es in der Hand, mit einer Verfassungsbestimmung die Wohnbauförderung wieder an uns zu ziehen und endlich eine Maßnahme zu setzen, um wieder günstigeres Wohnen zu ermöglichen.

Im Moment schaut es so aus, dass wir einfach viel zu wenig Wohnraum haben. Wenn wir in andere Städte schauen, wo dieses Problem auch verschlafen wurde – da gibt es ja einige –, dann wissen wir, was wir zu erwarten haben. Schauen Sie einmal nach München oder schauen Sie einmal in andere Großstädte! – Eine Preisexplosion! Wien, ganz Österreich liegt im Verhältnis noch weit hinter den anderen Städten, wo diese Entwicklungen auch verschlafen wurden.

Wir haben jetzt die Möglichkeit, rechtzeitig einzugreifen, und das sollten wir auch tun. Wenn sich die Länder querlegen, wenn die Länder mit diesem Geld lieber spekulieren oder wenn die Länder dieses Geld lieber in die Budgetlöcher stopfen, dann müssen wir so mutig sein und diese Kompetenzen an uns ziehen und ein Verfassungsgesetz aus­arbeiten, um endlich wieder leistbares Wohnen zu ermöglichen.

Zweiter Punkt: Gemeindewohnungen und sozialer Wohnbau. Es ist doch niemandem zu erklären, dass jemand vor Jahren oder Jahrzehnten eine Wohnung erworben be­ziehungsweise eine Wohnung gemietet hat, sie dann vielleicht noch weiter vererbt hat zu einem ganz geringen Mietsatz und dass niemals überprüft wird, ob überhaupt noch die Bedürftigkeit gegeben ist. Das heißt, es gibt Menschen – und nicht nur Herr Pilz ist einer von jenen –, die in einer Gemeindewohnung wohnen, es kann uns aber niemand erklären, warum gerade sie – ein Herr Pilz zum Beispiel – von der Allgemeinheit ge­fördert werden müssen. Niemand kann uns das erklären. (Beifall bei Team Stronach und BZÖ.)

Das heißt, wir müssen regelmäßig überprüfen, ob jene, die im Gemeindebau wohnen, noch förderungswürdig sind. Sind sie es nicht mehr, so müssen sie nicht ausziehen, wie das viele in den Raum stellen, nein, aber sie müssen eine höhere Miete bezahlen, denn wie kommt die Allgemeinheit dazu, jemanden zu finanzieren, der es offensichtlich nicht braucht. Darum geht es. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Es geht darum, dass wir bei jenen ansetzen, die in Mietwohnungen wohnen und noch einen Friedenszins oder Sonstiges zahlen, obwohl das nicht mehr gerechtfertigt ist. Dort müssen wir ansetzen, dann haben wir auch wieder Geld für Neubauten, dann ha­ben wir auch wieder Geld, um mehr Wohnraum zu schaffen, und dann wird Wohnen auch wieder leistbar. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

15.44

15.44.55

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 1866/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wie­dereinführung der Zweckbindung für Wohnbaufördermittel der Länder eine Frist bis 24. April 2013 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das findet nicht die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

15.45.36Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punk­te 17 bis 21 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


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