Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 73

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Im Anschluss an diese Erklärung wird gemäß § 74d Abs. 4 der Geschäftsordnung eine Debatte stattfinden.

Ich unterbreche kurz die Sitzung bis zum Erscheinen der Frau Bundesministerin.

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(Die Sitzung wird um 12.31 Uhr unterbrochen und um 12.38 Uhr wieder aufge­nommen.)

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Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Beratungen wieder auf.

Ich erteile nun der Frau Bundesministerin für Finanzen das Wort. – Bitte.

 


12.38.53

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich entschuldige mich noch einmal, aber in der Innenstadt ist ein Unfall passiert, und daher war meine Fahrzeit hierher ein paar Minuten länger. (Bei­fall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Der Herr Bundespräsident verwendet die Rettungs­gasse!)

Das Hohe Haus hat mich vor nur drei Tagen nach eingehender Debatte ermächtigt, im ESM-Gouverneursrat dem Grundsatzbeschluss der Gewährung von Staatshilfe für Zypern zuzustimmen. Gestern hat eine Telefonkonferenz dieses Gouverneursrats im Hinblick auf Hilfe für Zypern und Beschlüsse des ESM stattgefunden. Mit dieser Erklä­rung möchte ich über diese Beschlüsse und das Ergebnis der Diskussion im ESM-Gouverneursrat berichten. Angesichts der langen Tagesordnung und meiner Verspä­tung werde ich mich aber kurz fassen.

Vorweg: Sämtliche Beschlüsse wurden im gegenseitigen Einvernehmen, das heißt einstimmig, gefasst – und ich bin sehr froh darüber, dass Österreich im Gleichklang mit allen anderen Mitgliedstaaten der Euro-Zone agiert hat. Das ist ein starkes Zeichen für die Geschlossenheit der Euroländer, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die ge­genwärtige Instabilität in Zypern, die gegenwärtige Krise zu beenden.

Der Gouverneursrat des ESM hat am 24. April 2013 – im Einklang mit den Verfahrens­vorschriften des ESM-Vertrages – folgende Beschlüsse gefasst:

Es wurde auf Basis der dem Nationalrat übermittelten Dokumente gemäß Artikel 13 Abs. 2 ESM-Vertrag beschlossen, Zypern grundsätzlich Staatshilfe zu gewähren. Der in Artikel 13 Abs. 3 ESM-Vertrag vorgesehene Vorschlag des geschäftsführenden Di­rektors des ESM für eine Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität wurde angenom­men. Die schon bekannten Eckpunkte daraus:

Die Stabilitätshilfe wird in Form eines Darlehens vergeben. Der Gesamtbetrag beträgt bis zu 10 Milliarden € abzüglich des Beitrages des Internationalen Währungsfonds. Der angestrebte Beitrag des Währungsfonds liegt bei 1 Milliarde €, die Stabilitätshilfe des ESM liegt demnach letztendlich bei 9 Milliarden €. Maximale durchschnittliche Laufzeit: 15 Jahre, maximale Laufzeit: 20 Jahre. Bereitstellungsperiode in mehreren Tranchen bis 31. März 2016. Die Marge- und Servicegebühren stehen im Einklang mit der ESM-Preispolitik, die jeweiligen Auszahlungen sind an die Erfüllung der Auflagen des Memo­randum of Understanding und die dort festgelegten Zeitpunkte geknüpft.

Nachdem gemäß Artikel 13 Abs. 3 ESM-Vertrag der Europäischen Kommission die Auf­gabe übertragen worden ist, gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und dem In-


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