Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 239

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dass es bisher 800 Verfahren an den Senat gab, wovon ein einziges vor dem Gericht gelandet ist. Wir sehen also, auch bisher hat es funktioniert, aber – und dazu stehen wir – im Zuge der großen Reform ist es sinnvoll, diese Reform in allen Ressorts um­zusetzen, in diesen zwei Instanzen zu einer neuen Regelung zu kommen, sodass auch in diesen Verfahren das Verwaltungsgericht zuständig wird. Dadurch können sich dann auch die Studierenden im Instanzenzug an das Verwaltungsgericht wenden.

Diese Verwaltungsreform ist eine große Reform, und daher ist auch zu respektieren, dass sie in diesem Bereich umzusetzen ist. Wichtig ist uns, dass keine Anwaltspflicht besteht und dass die Studierenden auch künftig leicht zu ihrem Recht Zugang haben.

Noch wichtiger im Bildungsbereich ist aber die Prävention, denn eigentlich sollte ein guter Lernprozess ja so ausschauen, dass ich die Ziele, die ich mir setze, die mir ge­setzt werden, auch erreichen möchte und dass ich auch zu einer entsprechenden Be­urteilung komme.

Prävention bedeutet auch Anrechenbarkeit innerhalb von Österreich. Wenn ich von Innsbruck nach Wien übersiedle, dann sollte das Studium möglichst so ähnlich oder die Kompetenzen, die verlangt werden, so ähnlich sein, dass sie mir auch angerechnet werden und ich keine Stehzeiten habe.

All das sollte aber künftig nicht vor Gericht ausgetragen werden, sondern einem mög­lichst transparenten Verfahren unterliegen. Daher glaube ich auch, dass gerade mit der AQ Austria ein viel wichtigeres Gremium für die Qualitätssteigerung geschaffen wurde, das sicherstellen soll, dass die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gegeben ist.

Mit der Bologna-Reform wollen wir aber nicht nur in Österreich eine Gleichwertigkeit der Abschlüsse haben, sondern in ganz Europa. Da ist sicher ein erster wichtiger Schritt gelungen, aber an einigen Universitäten und Hochschulen werden für Bologna, gerade was das Bachelor-Studium betrifft, sicher noch zu viele verschiedene Curricula angeboten. Daher glaube ich, dass der nächste große Schritt in Richtung Qualitätsver­besserung nicht unbedingt nur vor Gericht liegt, sondern vor allem darin, die Bachelor-Studien noch allgemeiner zu formulieren und dann die Spezialisierung im Master-Stu­dium fortzusetzen, sicherzustellen, dass Bologna auch von den Arbeitgebern aner­kannt wird und dass ein Übersiedeln nicht nur innerhalb von Österreich, sondern auch innerhalb von Europa noch leichter als bisher möglich wird, wiewohl die ersten Schritte, die in die Richtung gegangen wurden, schon in die richtige Richtung deuten und den Studierenden auch mehr Mobilität ermöglichen.

Es ist wichtig, dass wir die Durchlässigkeit zwischen den Hochschulen in den Fokus rücken. Dabei, Herr Bundesminister, könnte ich mir beispielsweise auch eine Qualitäts­steigerung der Lehrerbildung vorstellen, indem wir es schaffen, dass die Gleichwertig­keit der Abschlüsse an den Pädagogischen Hochschulen mit den universitären Ab­schlüssen sichergestellt wird. Da sind Sie in Verhandlungen mit der Frau Bundesmi­nisterin, und so, wie wir es geschafft haben, zwischen den Universitäten und Fach­hochschulen eine Gleichwertigkeit herbeizuführen, gilt es nun, als nächsten Schritt in der Lehrerbildung ebenfalls sicherzustellen, dass auch die Pädagogischen Hochschu­len in diesen Qualitätssicherungsverbund aufgenommen werden. Dafür alles Gute.

Ich freue mich schon auf die kommende Debatte und hoffe, dass der eine oder andere, der noch nicht überzeugt ist, letztendlich dann doch diesem Gesetz zustimmen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

22.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Cortolezis, ich mache darauf aufmerksam: Mir wurde ein Abänderungsantrag angekündigt; der ist nicht eingebracht. (Abg. Mag. Cortolezis-Schlager: Der kommt schon noch!)

Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


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