Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 259

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wollte, aber leider wird euch diese Doppelzüngigkeit noch auf den Kopf fallen! Ich rede von der Wahrheit, und er redet von der Mehrheit! Das ist ÖVP-Politik! Das kommt so­wieso ins Protokoll. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Grillitsch– Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

19.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die soeben eingebrachten beiden Entschließungsan­träge sind ausreichend unterstützt, stehen jeweils in einem inhaltlichen Zusammen­hang und daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Huber, Linder, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ausgleich der Hälfte der Einkommensverluste bei freiwilligem Milchlieferverzicht von bis zu 5 Prozent

eingebracht im Zuge der Debatte über den Grünen Bericht 2008 und den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2009 in der 21. Sitzung des Nationalrates am 19. Mai 2009

Die Milchbauern sind durch den massiven Preisverfall unter enormen finanziellen Druck geraten. Die Bundesregierung sollte jetzt rasche und unbürokratische Hilfe anbieten. Ein Peis stabilisierende Maßnahme wäre die Aufforderung zu einem freiwilligen Milch­lieferverzicht. Die Landwirte sollen die Hälfte des entfallenen Einkommens vom Staat ersetzt bekommen. Dies würde einen finanziellen Aufwand von rund 1,4 Millionen Euro pro Monat ausmachen.

Der eigentliche Lenkungseffekt liegt aber darin, dass sich durch die reduzierte Milch­menge binnen weniger Monate der Milchpreis erholen könnte. In diesem Zusammen­hang stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen aufgefordert, allen Betrieben, die freiwillig auf die Ablieferung von bis zu fünf Prozent der ihnen zustehenden Milch­menge verzichten, 50 Prozent des entgangenen Umsatzes zu erstatten.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Huber, Linder, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen, an den Bun­desminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aussetzung der Saldierung bei nicht erfüllten Milchkontingenten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Grünen Bericht 2008 und den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2009 in der 21. Sitzung des Nationalrates am 19. Mai 2009

 


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