Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 70

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht über verschie­dene Möglichkeiten zur Einführung einer Pflichtversicherung für Hochwasserschäden vorzulegen.“

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Es geht darum, damit komme ich schon zum Ende meiner Ausführungen, die Möglich­keit zu schaffen, sich zu versichern. Es geht darum, dass wie in der Schweiz ein umfassender Versicherungsschutz möglich wird, auch wie die Europäische Kommis­sion es beantragt, denn ich verantworte nicht, dass Menschen, die nicht in der roten Zone sind, die aber trotzdem Wasser und Schlamm in den Häusern haben, teilweise mehr als 50 Prozent ihres Vermögens verlieren.

Bitte, helfen Sie uns und stimmen Sie diesem Entschließungsantrag zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.43


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Moser, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Hochwasserschutzversicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2361 d.B.): 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (2471 d.B.)

Begründung

Das zweite „Jahrhunderthochwasser“ innerhalb von 11 Jahren hat neben der Notwen­digkeit für verstärkten ökologischen Hochwasserschutz vor allem auch viele Fragen über die Höhe und den Anspruch auf Entschädigungszahlungen der Betroffenen aufge­worfen. Neben den bundesländerweise unterschiedlichen Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds gibt es auch große Unsicherheiten in Bezug auf den Versiche­rungsschutz und die Entschädigungshöhe bei privat Versicherten. Außerdem wirft die „Jahrhundertkatastrophe“ die grundsätzlichen Fragen auf, in welchen Zeitabständen mit solchen Katastrophen zu rechnen ist, und inwiefern private Versicherungen die Schäden abdecken (können). Die geteilte Abdeckung der Schäden durch Katastro­phenfonds und private Versicherungen wirft weitere Fragen auf.

In Österreich liegt die Versicherungsdichte für Elementarschäden bei ca. 15%. In der Schweiz beispielsweise gibt es in allen Kantonen eine solidarische Versicherungs­pflicht gegen Feuer- und Elementarschäden. Die Versicherungsdichte beträgt in der Schweiz demnach nahezu 100%. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 16.4.2013 ein Grünbuch mit dem Titel „Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen“, das sich ebenfalls mit solchen Themenstel­lun­gen beschäftigt. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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