Lösung herbeizuführen. Seine Aussage, er werde sich in den Streit weder einmischen, noch als Zahler einspringen, ist letztklassig und unverantwortlich. Bei der Gesundheitsreform hat er sich sehr wohl eingebracht und diese sehr massiv beeinflusst. Es wäre aber leicht für ihn, sich um eine Lösung zu bemühen, hat er doch zum einen Aufsichtsräte in der Gebietskrankenkasse; zum anderen könnte er auf seine Parteikollegen in der Gebietskrankenkasse einwirken.
Die Situation ist für uns Steirer auf alle Fälle unzumutbar. Da unser Landeshauptmann zu schwach ist und wegen der Gemeindezusammenlegungen für andere Probleme keine Zeit hat und weil die Gebietskrankenkasse aus Sturheit nicht von ihrer Position abrücken will, liegt es nun am Gesundheitsminister, seine Aufsichtspflicht über das Sozialversicherungswesen wahrzunehmen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Sicherstellung des Rettungswesens für Versicherte der steirischen Gebietskrankenkasse
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, im Rahmen der Aufsichtspflicht über das Sozialversicherungswesen dafür zu sorgen, dass das Rettungswesen in der Steiermark für Versicherte der steirischen Gebietskrankenkasse sichergestellt wird.
*****
(Beifall beim BZÖ.)
Herr Minister, bitte werden Sie tätig, damit das Rote Kreuz in der Steiermark kostendeckend arbeiten kann, und schaffen Sie für alle Steirer und Steirerinnen eine beruhigende Rettungssituation! (Beifall beim BZÖ.)
20.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Sicherstellung des Rettungswesens für Versicherte der steirischen Gebietskrankenkasse
eingebracht in der Debatte zu TOP 16 Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2327/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Situation der chronischen Schmerzpatienten in Österreich (2561 d.B.) der 213. Sitzung des Nationalrats am 3. Juli 2013
Seit Montag, dem 1. Juli 2013 herrscht ein vertragsloser Zustand zwischen dem steirischen Roten Kreuz und der steirischen Gebietskrankenkasse. Dieser machte sich bislang vor allem bei den planbaren Transporten bemerkbar, die laut Auskunft der Landesleitstelle um rund ein Drittel zurückgegangen sind.
Für die Patienten bedeutet der vertragslose Zustand in der Praxis ein ähnliches Prozedere wie bei der Wahlarztverrechnung, wie Rotes Kreuz und GKK informierten: Ein
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