Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem vorliegenden Entwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Gemäß § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes kann die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden.
Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 41: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird, samt Titel und Eingang in 2495 der Beilagen.
Da auch dieser Entwurf nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden kann, stelle ich diese fest.
Ich bitte nun jene Kolleginnen und Kollegen, die dem vorliegenden Entwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen – die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist damit gegeben.
Auch hier gilt: Gemäß § 108 der Geschäftsordnung kann die dritte Lesung des vorliegenden Entwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung der Selbständige Antrag 2371/A(E) eingebracht worden ist. (Unruhe im Saal.) – Wir haben noch eine Sitzung zu bewältigen, bitte!
Ferner sind die Anfragen 15326/J bis 15417/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 0.50 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.
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