Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 359

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demokratische Legitimation spiegelt sich am besten wider, wenn man die Klubgrün­dung am Beginn einer Periode macht.

Es gibt natürlich genauso andere Varianten, die uns wahrscheinlich auch nicht davor schützen, dass wir unsere internen Spielregeln, die Geschäftsordnung, das eine oder andere Mal wieder gemeinsam, mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit anpas­sen müssen. (Unruhe im Saal. – Präsident Neugebauer gibt das Glocken­zeichen.)

In diesem Sinne freue ich mich, dass dieser Antrag eine breite Zustimmung findet. (Beifall bei der SPÖ.)

0.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


0.47.13

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Wir hatten ja Gelegenheit, über dieses Thema auch schon in einer ersten Lesung zu debattieren. Weder Inhalt noch Argumente haben sich geändert.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall und Bravorufe bei ÖVP und SPÖ.)

0.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


0.47.37

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Ja, das ist tatsächlich nicht zu toppen. – Aber es stimmt, wir haben bereits in der ersten Lesung darüber diskutiert.

Beide Änderungen sind sinnvoll, daher werden auch wir zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

0.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


0.47.57

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Ich wollte noch einiges dazu sagen, aber ich sehe, Frau Abgeordnete Bayr macht sich schon bereit zum Entradeln.

Deshalb sage ich nur: Wir stimmen auch zu. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

0.48

00.48.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 40: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird, samt Titel und Eingang in 2494 d.B.

Der vorliegende Entwurf kann gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


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