Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 127

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lionen € aus dem allgemeinen Haushalt. Das heißt, es könnten über die laufenden Wohnprogramme hinaus zirka 14 000 leistbare Wohneinheiten entstehen, die wir dringendst benötigen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Ehmann! Sie haben zwar den Antrag begründet, aber es ist leider in der Geschäftsordnung vorgesehen, dass er bei der Einbringung vorgelesen werden muss, und das haben Sie nicht gemacht. Macht das Frau Kollegin Kuntzl noch? (Abg. Mag. Kuntzl: Nein!) – Nein. Machen Sie dann noch eine zweite Wortmeldung, nehme ich an, oder? – Gut.

Dann erteile ich zunächst einmal Frau Abgeordneter Kuntzl das Wort. – Bitte.

 


13.47.57

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Abänderungsantrag der Kollegen Krainer und Haubner ein zur Regierungsvorlage 2440 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden.

Liegt der Antrag auf? – Ja, er liegt schriftlich auf, höre ich.

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nein, er liegt eben nicht schriftlich auf und ist auch nicht verteilt worden, da das nicht gewünscht war beziehungsweise nicht mitgeteilt wurde. Daher muss man leider diesen doch langen Text der Einfachheit halber vorlesen. – Ich bitte darum, denn sonst kann dieses gute Gesetz nicht beschlossen werden.

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Ich möchte Ihnen diese Leseübung eigentlich ersparen (Abg. Dr. Bartenstein bietet der Rednerin seine Lesebrille an, die diese ablehnt; dann bringt ihr ein Klubmitarbeiter eine Brille) – das ist jetzt die falsche Brille! –, denn das ist ein eineinhalbseitiger Antrag. Vielleicht können wir das anders lösen, als dass ich den Antrag vorlese.

Ich würde meinen Klub bitten, dass wir das anders lösen, als dass ich da dem Plenum, da wir ohnehin bis 2 Uhr früh hier sitzen werden, eineinhalb Seiten vorlese. (Allge­meiner Beifall.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich darf noch einmal festhalten, dass der Antrag laut Geschäftsordnung nicht eingebracht ist, wenn er nicht vorgetragen wird, und in der inzwischen verstrichenen Zeit hätten wir ihn wahrscheinlich auch schon vorgelesen gehabt. Frau Abgeordnete, Sie sind die letzte Rednerin; es wird sich also nicht mehr ausgehen, den rechtzeitig zu verteilen. Ich darf Sie daher bitten.

Bitte, setzen Sie fort!

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Eigentlich wollte ich ja zur Zukunftsvorsorge etwas sagen, die wir heute korrigieren (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), die ja eigentlich ein prämienbegünstigtes Aktiensparen ist. Wenn ich daran erinnern darf – das wäre mir nämlich noch ein Anliegen gewesen –, so ist das ein Prestigeprojekt aus der Schüssel-Grasser-Ära, das wir heute korrigieren. Heute ist auch eingestanden worden, dass das kein Erfolgsmodell geworden ist.

Die Eckpunkte der Korrektur sind dargestellt. Ich erspare Ihnen, die jetzt noch einmal zu referieren. Es ist zu hoffen, dass die größere Transparenz und Information, vor allem die größere Flexibilität dazu führen, dass es im Sinne der Anleger zu einer Verbreiterung der Risikostreuung kommen wird und nicht ausschließlich zu einer risikoreicheren Ertragsmaximierung, was nicht im Sinne der heute vorgenommenen Änderung wäre.

 


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